Für die Kirchengemeinderatswahl haben wir zwar mit 11 Kandidierenden für die auf 10 reduzierten Plätze in KGR formal genügend Kandidierende. Da aber erfahrungsgemäß aus unterschiedlichen Gründen immer wieder Mitglieder aus dem KGR ausscheiden, wäre es gut, noch weitere Kandidatinnen und Kandidaten zu gewinnen, damit wir Nachrücker zur Verfügung haben.
Aus diesem Grund hat der Wahlausschuss die Frist zur Einreichung bis zum 07.02.2025, 18:00 Uhr verlängert.