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Kirchenwahl

Die Kirchenwahl findet am 30.11.25 von 10:30 Uhr bis 16:00 Uhr im evangelischen Gemeindehaus statt. Der KGR fasste den Beschluss, zur Anlegung der Wählerliste....

Die Kirchenwahl findet am 30.11.25 von 10:30 Uhr bis 16:00 Uhr im evangelischen Gemeindehaus statt. Der KGR fasste den Beschluss, zur Anlegung der Wählerliste. Sie haben die Möglichkeit auf Briefwahl. Gemeindeglieder mit mehreren Wohnsitzen können wählen, welcher Kirchengemeinde sie angehören wollen.

„Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen“ vorlesen. (siehe Anlage)

AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON WAHLVORSCHLÄGEN

Am 30. November 2025 finden die Wahlen zur Landessynode und zum Kirchengemeinderat statt. Die Gemeindeglieder werden gebeten,
Wahlvorschläge einzureichen. Dazu wird Folgendes bekannt gegeben:
Für ein Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend. Nur wer aus der Gemeinde jetzt zur Wahl vorgeschlagen wird,
kann gewählt werden. Synodale und Kirchengemeinderäte übernehmen eine wichtige Verantwortung in der Gemeinde und in der Landeskirche.
Sie müssen bereit sein, das für ihr Amt vorgeschriebene Gelübde abzulegen.

Kirchengemeinderäte legen das folgende Gelübde ab:
„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“

Das Gelübde der Synodalen der Landessynode lautet: „Ich gelobe vor Gott, mein Amt als Mitglied der Landessynode im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, zu führen. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Ordnung und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut werde, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, ich will die Verfassung der Kirche gewissenhaft wahren und darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt werde. So will ich treulich mithelfen, dass die Kirche in allen Stücken wachse an dem, der das Haupt ist, Christus.“

Die vorgeschlagenen Bewerber müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben. Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag anzuschließen. Kein Bewerber darf auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein.

Die Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat können bis zum Freitag, 10. Oktober 2025, bis 18 Uhr beim geschäftsführenden Pfarramt der Kirchengemeinde Hattenhofen schriftlich eingereicht werden. Ein Vordruck ist beim Pfarramt erhältlich.
In unserer Gemeinde sind vier Kirchengemeinderäte zu wählen. Die Wahlvorschläge dürfen höchstens acht Bewerber unter Angabe von Name, (Haupt-)Beruf oder Dienstbezeichnung in nummerierter Reihenfolge aufführen. Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat sind von mindestens zehn, bei Kirchengemeinden unter 1.000 Gemeindegliedern von mindestens fünf zur Wahl berechtigten Gemeindegliedern unter Angabe des Namens und der Anschrift zu unterzeichnen.

Bei der Wahl zur Landessynodegehört unsere Gemeinde zum Wahlkreis Nr. 9

Für diesen Wahlkreis sind die Wahlvorschläge bei der oder dem Vorsitzenden des Vertrauensausschusses für die Wahl, Herrn Schuldekan Thomas Holm, Evangelische Regionalverwaltung Ulm, Grüner Hof 1, 89073 Ulm bis spätestens 19. September 2025 um 18 Uhr einzureichen.
In unserem Wahlkreis sind 5 Laien und 2 Theologen zu wählen.
Der Wahlvorschlag darf nicht mehr als die dreifache Zahl von Bewerbern enthalten; die Bewerber sind nach Theologen und Laien getrennt in geordneter, nummerierter Reihenfolge aufzuführen. Diese Wahlvorschläge sind von mindestens zwanzig im Wahlkreis wahlberechtigten Kirchengemeindegliedern zu unterzeichnen.


Wir bitten alle Gemeindeglieder, die Wahlvorschläge vorzubereiten und einzureichen.

Erscheinung
Göppinger Stadtbezirks-Nachrichten Bezgenriet-Jebenhausen
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Ausgabe 31/2025
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