Verlängerung der Abgabefrist für Wahlvorschläge
Da bis zum Freitag, 10. Oktober 2025, 18 Uhr, nicht die erforderliche Anzahl von Kandidatinnen und Kandidaten auf Wahlvorschlägen eingereicht wurde, wird die Frist für die Abgabe von Wahlvorschlägen zur Wahl des Kirchengemeinderats bis Sonntag, 19. Oktober 2025, 18 Uhr verlängert. Entsprechende Vordrucke sind im Gemeindebüro der Klosterkirche erhältlich. Dort sind auch die Wahlvorschläge abzugeben.
Sitzung des Ortswahlausschusses
Der Ortswahlausschuss für die Kirchenwahlen lädt zu einer öffentlichen Sitzung am Montag, 20. Oktober 2025, um 10 Uhr in den Pfarrsaal der Klosterkirche zu folgender Tagesordnung ein:
1. Prüfung der eingegangenen Wahlvorschläge zur Wahl des Kirchengemeinderats
2. Besetzung der Abstimmungsbezirke
3. Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl zum Kirchengemeinderat
4. Einrichtung von Wahlbriefkästen
5. Verschiedenes
Der Wahlvorstand
Einsichtnahme der Wählerliste
Am 30. November 2025 sind Kirchenwahlen in der Württembergischen Landeskirche. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Wählerliste wird vom 20. bis 24. Oktober in der Zeit von 9 – 12 Uhr zur Einsichtnahme im Gemeindebüro der Klosterkirche bereitgehalten. Gegen den Inhalt der Wählerliste ist bis zum Freitag, 24. Oktober, um 18 Uhr Einsprache beim Vorsitzenden des Kirchengemeinderats möglich.