Die Wahlzeit beginnt um 11:00 Uhr nach dem Gottesdienst und endet um 17:00 Uhr.
Gewählt werden kann entweder im Evangelischen Gemeindehaus in Oppenweiler oder per Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen werden allen Wahlberechtigten rechtzeitig zugesandt. Der Wahlbrief mit den Stimmzetteln kann per Post an den Ortswahlausschuss gesendet oder im Pfarramt eingeworfen werden.
Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Dabei wird die von der Landeskirche zur Verfügung gestellte Wählerliste verwendet.
Wollen Gemeindeglieder mit mehreren Wohnsitzen in der Kirchengemeinde des Nebenwohnsitzes wählen, muss die Meldung bis spätestens 16. November 2025 erfolgen. Ein auswärtiges Gemeindeglied muss sich bis spätestens 29. August 2025 ummelden, um an der Wahl teilnehmen zu können.
Für ein Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend. Nur wer aus der Gemeinde jetzt zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Die Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat können bis Freitag, 10. Oktober 2025, 18 Uhr, schriftlich eingereicht werden. Bei der Wahl zur Landessynode sind die Wahlvorschläge bis spätestens 19. September 2025 um 18 Uhr einzureichen.
Landesbischof Ernst-Wilhelm Gohl wendet sich mit seinem Wahlaufruf an alle Gemeindeglieder:
„Gestalten Sie unsere Kirche mit. Kandidieren Sie selbst. Und wählen Sie. Ich freue mich sehr, wenn Sie bereit sind, sich für unsere Kirche und den christlichen Glauben einzusetzen!“