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Kirchenwahlen am 1. Advent

Am 30. November, also am ersten Advent, finden in unserer Landeskirche die Wahlen zur Landessynode und zum Kirchengemeinderat für die kommenden 6 Jahre...
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Foto: ev. Landeskirche

Am 30. November, also am ersten Advent, finden in unserer Landeskirche die Wahlen zur Landessynode und zum Kirchengemeinderat für die kommenden 6 Jahre statt. Die Gemeindeglieder werden gebeten, Wahlvorschläge dafür einzureichen. Dazu wird Folgendes bekannt gegeben: Nur wer aus der Gemeinde zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Synodale und Kirchengemeinderäte übernehmen eine wichtige Verantwortung in der Gemeinde und in der Landeskirche. Sie müssen bereit sein, das für ihr Amt vorgeschriebene Gelübde abzulegen.

Für Kirchengemeinderäte lautet dieses Gelübde: „Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird.
Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“

Das Gelübde der Synodalen der Landessynode hat einen entsprechenden Wortlaut.

Die vorgeschlagenen Bewerber müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben.
Wenn Sie Kandidatinnen oder Kandidaten für den Kirchengemeinderat oder für die Synode vorschlagen wollen, nehmen Sie dazu bitte bis spätestens Freitag, 10. Oktober 2025 bis 18 Uhr direkt Kontakt mit Pfarrer Rau auf. Er ist vom Kirchengemeinderat beauftragt, diesen Prozess zu koordinieren. Natürlich können Sie im Vorfeld auch jederzeit mit allen anderen KGRäten sprechen oder Fragen stellen, die Sie interessieren, insbesondere mit unserem Vorsitzenden, Dr. Benjamin Kutz.

Haben Sie mehrere Wohnsitze, können Sie wählen, bei welcher Kirchengemeinde sie wählen möchten. Bitte melden Sie sich hierfür im Pfarramt des Hauptwohnsitzes.

Die Möglichkeit zur Briefwahl besteht bis 18 Uhr des Wahltages in einem gesonderten Briefkasten am Pfarramt, Metterweg 6.

Erscheinung
`s Blättle – Mitteilungsblatt Gemeinde Sersheim
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Ausgabe 32/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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