Trossingen 09:00 Eucharistiefeier
Trossingen 15:00 Gottesdienst im Bethel mit J. Wunderlich
Trossingen 16:00 Gottesdienst im Dr.-Karl-Hohner-Heim mit W. Haas
Gunningen 18:30 Eucharistiefeier
Durchhausen 09:00 Eucharistiefeier
Gunningen 10:00 Kindergottesdienst
Trossingen 10:00 Ökum. Rathausplatz-Gottesdienst der ACK (bei Regen in der Kirche St. Theresia)
Gunningen 18:30 Eucharistiefeier
Trossingen 07:30 Schüler-Gottesdienst Gymnasium Trossingen
Trossingen 18:30 Eucharistiefeier
Durchhausen 18:30 Eucharistiefeier
Durchhausen 18:30 Eucharistiefeier
Gunningen 09:00 Eucharistiefeier
Trossingen 10:30 Eucharistiefeier
„Gemütliche Hock im Freien“ (wenn das Wetter mitmacht)
Am Mittwoch, 30. Juli 2025, findet der traditionelle Hock im Freien vor den Sommerferien statt. Wir treffen uns um 16.30 Uhr, bis wir müde sind. Es soll ein Hock sein, bei dem das Gespräch und die Gemeinschaft im Vordergrund stehen.
Ines Rabus
Die Selbsthilfegruppe für verwaiste Eltern trifft sich ab August in neuen Räumlichkeiten. Das monatliche Treffen findet am Donnerstag, dem 07.08.2025, um 19:30 Uhr im Haus der Senioren, Honbergstrasse 10 in Tuttlingen, im 1. OG im Wohnzimmer statt! Bitte um vorherige Kontaktaufnahme unter 07461/9009036.
Vorläufiger Wahlvorschlag – Kandidaten gesucht
In der Diözese Rottenburg-Stuttgart wird vom 03. November – 05. Dezember 2025 der Diözesanrat per Briefwahl neu gewählt. Der Diözesanrat ist auf Diözesanebene das Synodale Gremium und vereint drei Funktionen: Pastoralrat: Er berät den Bischof in pastoralen Fragen und zu pastoralen Schwerpunkten. Kirchensteuervertretung: Er entscheidet, wofür die Kirchensteuermittel in der Diözese verwendet werden. Katholikenrat: Er ist die Stimme aller Katholiken in die Gesellschaft hinein. Das rund hundertzwanzigköpfige Gremium des Bischofs setzt sich hauptsächlich aus ehrenamtlich gewählten Personen zusammen, ebenfalls aus den Vertretern des Priesterrats, der Verbände und Organisationen und aus den Mitgliedern der Diözesanleitung. Nähere Informationen zum Diözesanrat finden Sie auf dem Onlineportal www.raete.drs.de
In der Vollversammlung kommen die Mitglieder drei- bis viermal im Jahr zusammen.
Bisher wurden dem Wahlausschuss folgende Kandidaten vorgeschlagen:
Jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinden im Dekanat bzw. der Gemeinden für Katholiken anderer Muttersprache, hat nun die Möglichkeit, dem amtierenden Kirchengemeinderat, dem Pastoralrat oder dem Vertretungsgremium weitere Kandidaten vorzuschlagen. Die vorgeschlagenen Kandidaten müssen Kirchengemeindemitglieder sein, die nach §26 (1) KGO für den Kirchengemeinderat wählbar sind. Der Kirchengemeinderat einer jeden Kirchengemeinde, das entsprechende vom Bischof eingesetzte Vertretungsgremium und der Pastoralrat einer jeden Gemeinde für Katholiken anderer Muttersprache kann dann eine weitere/n Kandidatin/en als Ergänzungsvorschlag dem Wahlausschuss bis spätestens 10. Oktober 2025 über die Dekanatsgeschäftsstelle in Tuttlingen mitteilen. Eine detaillierte Vorstellung der Kandidaten folgt nach dem endgültigen Wahlvorschlag mit dem Versand der Wahlunterlagen.
Hans-Peter Mattes, Dekanatsreferent