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Kirchliche Nachrichten

Sonntag, 3. August 2025 09.00 Uhr Gottesdienst in Talheim . Es wird vorgeläutet. 10.00 Uhr Gottesdienst in Tuningen . Es wird nachgeläutet....

Sonntag, 3. August 2025

09.00 UhrGottesdienst in Talheim. Es wird vorgeläutet.

10.00 UhrGottesdienst in Tuningen. Es wird nachgeläutet.

Termine der Woche:

Mittwoch, 30. Juli 2025

07.30 UhrGottesdienst zum Schuljahresende in der Michaelskirche, Tuningen

08.45 UhrGottesdienst zum Schuljahresende in der Birgittenkirche, Talheim

09.30 – 11.30 UhrEltern-Kind-Gruppe im Gemeindehaus in Tuningen

Donnerstag, 31. Juli 2025

15.00 – 17.00 UhrBürozeit in Talheim

Mittwoch, 6. August 2025

09.30 – 11.30 UhrEltern-Kind-Gruppe im Gemeindehaus in Tuningen

Donnerstag, 7. August 2025

15.00 – 17.00 UhrBürozeit in Talheim

Sonntag, 10. August 2025

09.00 UhrGottesdienst in Tuningen. Es wird vorgeläutet.

10.00 UhrGottesdienst in Talheim. Es wird nachgeläutet.

Mittwoch, 13. August 2025

09.30 – 11.30 UhrEltern-Kind-Gruppe im Gemeindehaus in Tuningen

Sonntag, 17. August 2025

09.00 UhrGottesdienst in Talheim. Es wird vorgeläutet.

10.00 UhrGottesdienst in Tuningen. Es wird nachgeläutet.

Mittwoch, 20. August 2025

09.30 – 11.30 UhrEltern-Kind-Gruppe im Gemeindehaus in Tuningen

Es sind Ferien. Die Gruppen und Kreise, bis auf die Eltern-Kind-Gruppe, gehen in die Sommerferien und machen Pause.

Kirchenwahlen:

AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON WAHLVORSCHLÄGEN

Am 30. November 2025 finden die Wahlen zur Landessynode und zum Kirchengemeinderat statt. Die Gemeindeglieder werden gebeten, Wahlvorschläge einzureichen. Dazu wird Folgendes bekannt gegeben:

Für ein Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend. Nur wer aus der Gemeinde jetzt zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Synodale und Kirchengemeinderäte übernehmen eine wichtige Verantwortung in der Gemeinde und in der Landeskirche. Sie müssen bereit sein, das für ihr Amt vorgeschriebene Gelübde abzulegen.

Kirchengemeinderäte legen das folgende Gelübde ab:

„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“

Die vorgeschlagenen Bewerber müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben. Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag anzuschließen. Kein Bewerber darf auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein.

Bezirksjugendwerk Tuttlingen:

Das Bezirksjugendwerk Tuttlingen hat noch freie Plätze beim Zeltlager in Irndorf:

Jungschar-Camp, 09.08. bis 18.08.25, für Kinder von 9 bis 13 Jahren

Last-Minute-Angebot:

Zeltlager in Irndorf: Es gibt noch freie Plätze

10 Tage Abenteuer pur. Gelächter und fröhliche Stimmen an allen Ecken und Enden des Zeltplatzes, Rauchschwaden steigen über dem Lagerfeuer auf, ein guter Duft aus der Küche umweht das Zeltlagergelände.

Das Evangelische Bezirksjugendwerk Tuttlingen, mit Sitz in Spaichingen, veranstaltet das Jungschar-Camp in Irndorf, ein Zeltlager für Kinder von neun bis dreizehn Jahren. Es gibt dort noch freie Plätze. Das Jungschar-Camp Irndorf findet von 09.08. bis 18.08. 2025 statt.

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit findet man online unter: www.ejw-bezirktut.de

Veranstalter: Evang. Jugendwerk Bezirk Tuttlingen, mit Sitz in Spaichingen, Angerstraße 44 – Telefon: 07424-5227 – E-Mail: info@ejw-bezirktut.de

Erscheinung
Möhringer Stadtnachrichten mit Eßlinger Mitteilungen
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Ausgabe 31/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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