Sonntag, 3. August 2025
09.00 UhrGottesdienst in Talheim. Es wird vorgeläutet.
10.00 UhrGottesdienst in Tuningen. Es wird nachgeläutet.
Mittwoch, 30. Juli 2025
07.30 UhrGottesdienst zum Schuljahresende in der Michaelskirche, Tuningen
08.45 UhrGottesdienst zum Schuljahresende in der Birgittenkirche, Talheim
09.30 – 11.30 UhrEltern-Kind-Gruppe im Gemeindehaus in Tuningen
Donnerstag, 31. Juli 2025
15.00 – 17.00 UhrBürozeit in Talheim
Mittwoch, 6. August 2025
09.30 – 11.30 UhrEltern-Kind-Gruppe im Gemeindehaus in Tuningen
Donnerstag, 7. August 2025
15.00 – 17.00 UhrBürozeit in Talheim
Sonntag, 10. August 2025
09.00 UhrGottesdienst in Tuningen. Es wird vorgeläutet.
10.00 UhrGottesdienst in Talheim. Es wird nachgeläutet.
Mittwoch, 13. August 2025
09.30 – 11.30 UhrEltern-Kind-Gruppe im Gemeindehaus in Tuningen
Sonntag, 17. August 2025
09.00 UhrGottesdienst in Talheim. Es wird vorgeläutet.
10.00 UhrGottesdienst in Tuningen. Es wird nachgeläutet.
Mittwoch, 20. August 2025
09.30 – 11.30 UhrEltern-Kind-Gruppe im Gemeindehaus in Tuningen
AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON WAHLVORSCHLÄGEN
Am 30. November 2025 finden die Wahlen zur Landessynode und zum Kirchengemeinderat statt. Die Gemeindeglieder werden gebeten, Wahlvorschläge einzureichen. Dazu wird Folgendes bekannt gegeben:
Für ein Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend. Nur wer aus der Gemeinde jetzt zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Synodale und Kirchengemeinderäte übernehmen eine wichtige Verantwortung in der Gemeinde und in der Landeskirche. Sie müssen bereit sein, das für ihr Amt vorgeschriebene Gelübde abzulegen.
Kirchengemeinderäte legen das folgende Gelübde ab:
„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“
Die vorgeschlagenen Bewerber müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben. Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag anzuschließen. Kein Bewerber darf auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein.
Das Bezirksjugendwerk Tuttlingen hat noch freie Plätze beim Zeltlager in Irndorf:
Jungschar-Camp, 09.08. bis 18.08.25, für Kinder von 9 bis 13 Jahren
Last-Minute-Angebot:
Zeltlager in Irndorf: Es gibt noch freie Plätze
10 Tage Abenteuer pur. Gelächter und fröhliche Stimmen an allen Ecken und Enden des Zeltplatzes, Rauchschwaden steigen über dem Lagerfeuer auf, ein guter Duft aus der Küche umweht das Zeltlagergelände.
Das Evangelische Bezirksjugendwerk Tuttlingen, mit Sitz in Spaichingen, veranstaltet das Jungschar-Camp in Irndorf, ein Zeltlager für Kinder von neun bis dreizehn Jahren. Es gibt dort noch freie Plätze. Das Jungschar-Camp Irndorf findet von 09.08. bis 18.08. 2025 statt.
Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit findet man online unter: www.ejw-bezirktut.de
Veranstalter: Evang. Jugendwerk Bezirk Tuttlingen, mit Sitz in Spaichingen, Angerstraße 44 – Telefon: 07424-5227 – E-Mail: info@ejw-bezirktut.de