www.ev-kirche-bartenbach-rechberghausen.de
73098 Rechberghausen, Tel. 07161 – 52824, Fax – 57963
E-Mail: Pfarramt.Rechberghausen@elkw.de
73035 Bartenbach, Tel. 07161-23900
E-Mail: Pfarramt.Bartenbach@elkw.de
Dienstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag 14:30 Uhr – 17:30 Uhr
Tel. 07161-52824, Diana Sesar
Das Pfarrbüro ist vom 22.08 – 31.08.2025 nicht besetzt.
In der Zeit vom 16.08.- 06.09.25 findet in der Wilhelmshilfe kein ökumenischer Gottesdienst statt.
"Wohl dem Volk, dessen Gott der Herr ist, dem Volk, das er zum Erbe erwählt hat."
Psalm 33,12
Sonntag, 24. August, 10. Sonntag nach Trinitatis
10:15 Uhr Distriktgottesdienst in Adelberg, Klosterhof, Pfarrerin Freya Pirk
Schwestern und Brüder im Frieden Gottes, Phil 4, 6-9
Bitte beachten Sie: Am 24. August finden in Bartenbach und in Rechberghausen kein Gottesdienst statt. Wir feiern gemeinsam mit dem Distrikt den Gottesdienst in Adelberg.
Die weitere Predigtreihe
Sonntag, 31. August
10:00 Uhr Rechberghausen, Ev. Kirche, Pfr. Andreas Honegger
Was uns zerreißt – und trotzdem zusammenhält, Röm 7, 14-25
Sonntag, 7. September
10:00 Uhr Bartenbach, Gemeindezentrum,Pfr. Thomas Harscher
Jesu Modell fürs Miteinander, Mk 10,35-45
Sonntag, 14. September
10:00 Uhr Rechberghausen, Ev. Kirche, Pfr. Dietmar Winter
…einträchtig beieinander…, Ps 133
Kirchengemeinderäte und Landessynode werden neu gewählt
Am 30. November 2025 sind Kirchenwahlen in der württembergischen Landeskirche. Über 1,5 Millionen evangelische Kirchenmitglieder sind aufgerufen, ihre Stimme für neue Kirchengemeinderäte und für eine neue Landessynode abzugeben. Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Der Kirchengemeinderat und die Pfarrerin oder der Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde. Zusammen treffen sie alle wichtigen finanziellen, strukturellen, personellen und inhaltlichen Entscheidungen. Die arbeitsteilig und partnerschaftlich ausgeübte Gemeindeleitung ist eine spannende Aufgabe. Um zu guten Entscheidungen für die Gemeindearbeit zu kommen, werden vielfältige Erfahrungen und Gaben, Engagement und die Liebe zu Kirche und Gemeinde gebraucht.
Die Landessynode ist die gesetzgebende Versammlung der Landeskirche und ähnelt in ihren Aufgaben denen eines Parlaments. Das Gremium setzt sich aus 60 so genannten Laien und 30 Theologinnen und Theologen zusammen. Die Landessynode tagt in der Regel dreimal pro Jahr. Die Mitglieder der Landessynode werden in Württemberg direkt von den Kirchenmitgliedern für sechs Jahre gewählt.
Informationen zur Wahl: kirchenwahl.de
Kirchenwahl: Fristen für die Wahl bei mehreren Wohnsitzen und Umgemeindungen
Kirchengemeindeglieder, die außer ihrem Hauptwohnsitz noch Nebenwohnsitze in Württemberg haben, werden automatisch in die Wählerliste der Kirchengemeinde des Hauptwohnsitzes eingetragen. Wenn jemand lieber in der Gemeinde seines Nebenwohnsitzortes wählen möchte, kann er/sie das tun, muss es aber vorab bis zum 29.08. beantragen bei der Gemeinde seines Hauptwohnsitzortes.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit einer Umgemeindung. Wenn ein Gemeindeglied am Leben der Kirchengemeinde eines anderen Ortes teilnimmt, kann eine Umgemeindung beim zuständigen Pfarramt (Hauptwohnsitz) beantragt werden. Wenn eine solche Umgemeindung bis zum 29.08.25 erfolgt, dann wird die Wählerliste dementsprechend verändert.