
Pfarramt: Pfarrstraße 11, Tel. 07454/406951, Fax 92725
Pfarrer: C. Luz – E-Mail: Christoph.Luz@elkw.de
Sekretärin: K. Bleibel – E-Mail: Pfarramt.Voehringen@elkw.de
Verwaltung: B. Sigel – E-Mail: Bianca.sigel@elkw.de
Bankverbindung bei KSK Rottweil - IBAN: DE57 6425 0040 0000 4134 46
Sprechzeiten des Pfarrbüros
Dienstags 15.00-17.00 Uhr (Bleibel)
Mittwochs 9.00-11.00 Uhr (Sigel)
Donnerstags 8.00-11.00 Uhr (Bleibel)
Ev. Kindergarten: Gartenstr. 3, Tel. 07454/2331
E-Mail: kiga.voehringen@elkw.de
Altenpflegeheim-Seelsorgerin:
Pfarrerin B.Henschel - E-Mail: Birgit.Henschel@elkw.de
Tel. 07423/8657864 oder 0157/34046570
Diakoniebeauftragte:
N. Rebehn (Tel. 4080224)
Näheres auf unserer Homepage - schauen Sie vorbei:
www.kirche-voehringen.de – Informativ. Klar. Ansprechend!
Freitag, 29.08.2025
18.00 UhrÖkumenisches Friedensgebet vor der Kirche St. Michael in Oberndorf. Herzliche Einladung im Namen der Kirchengemeinden!
Sonntag, 31.08.2025
10.00 Uhr Gottesdienst mit Prädikantin L. Wössner
Montag, 01.09.2025
18.45 Uhr Beten für Menschen, die krank sind oder in Not.
Gebetsanliegen können auf dem Pfarramt abgegeben werden
Freitag, 05.09.2025
18.00 UhrÖkumenisches Friedensgebet vor der Kirche St. Michael in Oberndorf. Herzliche Einladung im Namen der Kirchengemeinden!
Samstag, 06.09.2025
14.00 Uhr Trauung von Felix Krespach und Melanie geb. Kaupp in der Kirche Wittershausen
Sonntag, 07.09.2025
11.00 Uhr Wandbühlgottesdienst kein Gottesdienst in Vöhringen
Das Gemeindehaus ist vom 10.08. bis 11.09. geschlossen.
Unsere neue Verwaltungsangestellte, Frau Bianca Sigel, wird ab sofort Mittwochs von 9 -11 Uhr auf dem Pfarramt unter dem E-Mail: bianca.sigel@elkw.de und mit der bekannten Pfarramts-Telefon-Nr. für Sie erreichbar sein
Wie schon im Gemeindebrief mitgeteilt, werden sich die Zeiten der Gottesdienste ab September, wenn unser neuer Pfarrer da ist, ändern.
Die Anfangszeiten der Gottesdienste gestalten sich nun wie folgt:
1. Sonntag im Monat: 9.00 Uhr
2. Sonntag im Monat: 10.15 Uhr
3. Sonntag im Monat: 10.15 Uhr
4. Sonntag im Monat: 10.15 Uhr
Bei besonderen Gottesdiensten oder Feiertagen können sich die Zeiten ändern und werden rechtzeitig im
Am 30. November 2025 finden die Wahlen zur Landessynode und zum Kirchengemeinderat statt. Die Gemeindemitglieder werden gebeten, Wahlvorschläge einzureichen.
Dazu wird folgendes bekannt gegeben:
Für ein Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend. Nur wer aus der Gemeinde jetzt zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Synodale und Kirchengemeinderäte übernehmen eine wichtige Verantwortung in der Gemeinde und in der Landeskirche. Sie müssen bereit sein, das für ihr Amt vorgeschriebenen Gelübde abzulegen. Kirchengemeinderäte legen das folgende Gelübde ab:
„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falsche Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“
Die vorgeschlagenen Bewerber müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben. Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag anzuschließen. Kein Bewerber darf auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein.