Sonntag, 24. August - 10 Sonntag nach Trinitatis (Israelsonntag)
Wochenspruch: „Wohl dem Volk, dessen Gott der Herr ist, dem Volk, das er zum Erbe erwählt hat!"
09.00 Uhr Gottesdienst in Tuningen. Es wird vorgeläutet.
10:00 UhrGottesdienst in Talheim.Es wird nachgeläutet.
Predigt: Prädikant Jens Wendler. Predigttext: Markus 12, 28-34
Opfer für „Zedakah, Israel“.
Termine der Woche:
Es sind Ferien. Die Gruppen und Kreise bis auf die Eltern-Kind-Gruppe gehen in die Sommerferien und machen Pause.
Mittwoch, 27. August 2025
09:30 – 11:30 Uhr Eltern-Kind-Gruppe im Gemeindehaus
Vorankündigung:
Sonntag, 31. August 2025
9.00 Gottesdienst in Talheim mit Pfr. Helmut Pipiorke.
10.00 Uhr Gottesdienst in Tuningen mit Pfr. Helmut Pipiorke.
Kirchenwahlen
AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON WAHLVORSCHLÄGEN
Am 30. November 2025 finden die Wahlen zur Landessynode und zum Kirchengemeinderat statt. Die Gemeindeglieder werden gebeten, Wahlvorschläge einzureichen. Dazu wird Folgendes bekannt gegeben:
Für ein Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend. Nur wer aus der Gemeinde jetzt zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Synodale und Kirchengemeinderäte übernehmen eine wichtige Verantwortung in der Gemeinde und in der Landeskirche. Sie müssen bereit sein, das für ihr Amt vorgeschriebene Gelübde abzulegen.
Kirchengemeinderäte legen das folgende Gelübde ab:
„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“
Das Gelübde der Synodalen der Landessynode lautet:
„Ich gelobe vor Gott, mein Amt als Mitglied der Landessynode im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, zu führen. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Ordnung und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut werde, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, ich will die Verfassung der Kirche gewissenhaft wahren und darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt werde. So will ich treulich mithelfen, dass die Kirche in allen Stücken wachse an dem, der das Haupt ist, Christus.“
Die vorgeschlagenen Bewerber müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben. Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag anzuschließen. Kein Bewerber darf auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein.