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Kirchliche Nachrichten

Sonntag, 5. Oktober 09.00 Uhr Gottesdienst in Tuningen Es wird vorgeläutet. 10.00 Uhr Gottesdienst in Talheim Es wird nachgeläutet....

Sonntag, 5. Oktober

09.00 UhrGottesdienst in Tuningen

Es wird vorgeläutet.

10.00 UhrGottesdienst in Talheim

Es wird nachgeläutet.

Predigt: Prädikantin Irmgard Kratt. Predigttext: Jesaja 58, 7-12

Dienstag, 7. Oktober 2025

09.30 UhrKrabbelgruppe in der Pfarrscheuer in Talheim

14.30 UhrGemeinsamer Seniorennachmittagin Tuningen

Thema: „Bretagne, das Ende der Welt.“, ein Lichtbildervortrag mit Franz-Albert Höfler

Mittwoch, 8. Oktober 2025

09.30 – 11.30 UhrEltern-Kind-Gruppe im Gemeindehaus in Tuningen

16.00 – 17.30 UhrKonfirmandenunterricht in Tuningen

15.00 – 16.00 UhrBürozeit in Talheim

Donnerstag, 9. Oktober 2025

16.00 – 17.30 UhrBibelentdecker im Gemeindehaus in Tuningen

Vorankündigung:

Sonntag, 12. Oktober 2025 – Erntedankfest

10.00 UhrFamiliengottesdienst in Tuningen mit dem Kindergarten

Mittwoch, 15. Oktober 2025

09.00 UhrFrühstückskreis in Talheim

Thema: „Ein erstaunliches Lied – Entstehung und weltweite Wirkung“

Herzliche Einladung zum Seniorenmittag der Kirchengemeinde am 07.11.2025 um 14.30 Uhr im ev. Gemeindehaus Tuningen. Thema: Erntedank

Kirchenwahl 2025

Am Sonntag, dem 30. November 2025 (erster Advent), finden die Wahlen zur Landessynode und zum Kirchengemeinderat statt.

Dazu hat der Kirchengemeinderat beschlossen, eine Wählerliste anzulegen. Es ergeht die Aufforderung zur Anmeldung in die Wählerliste bis 18. Oktober 2025. Es geht um die Gemeindeglieder, die einen Nebenwohnsitz haben, aber gerne in unserer Gemeinde wählen wollen. Diese müssen sich in die Wählerliste eintragen lassen. Nur mit Hauptwohnsitz ist man in der Wählerliste bereits aufgenommen.

Weiterhin werden die Gemeindeglieder aufgefordert, Wahlvorschläge einzureichen. Dazu wird Folgendes bekannt gegeben: Für ein Gelingen der Wahlen sind gute Wahlvorschläge entscheidend. Nur wer aus der Gemeinde jetzt zur Wahl vorgeschlagen wird, kann gewählt werden. Synodale und Kirchengemeinderäte übernehmen eine wichtige Verantwortung in der Gemeinde und in der Landeskirche.

Die vorgeschlagenen Bewerber müssen am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen ihre Zustimmung zur Aufnahme in den betreffenden Wahlvorschlag und ihre Bereitschaft zur Ablegung des Gelübdes erklärt haben. Diese Erklärung ist dem Wahlvorschlag anzuschließen. Kein Bewerber kann auf mehreren Wahlvorschlägen genannt sein.

Die Wahlvorschläge zum Kirchengemeinderat können bis zum 10. Oktober 2025 (18.00 Uhr) beim Pfarramt der Kirchengemeinde schriftlich eingereicht werden.

In unserer Gemeinde sind 10 Kirchengemeinderäte zu wählen.

Erscheinung
Möhringer Stadtnachrichten mit Eßlinger Mitteilungen
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Ausgabe 40/2025
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