Evang. Kirchengemeinde „Mittleres Neckartal“
Die Öffnungszeiten des Pfarramts sind montags, dienstags und donnerstags von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr. E-Mail Pfarramt: Mittleres.Neckartal@kbz.ekiba.de (Tel. 06263/254), E-Mail Pfrin Fauß: Esther.Fauss@kbz.ekiba.de Mai (Tel. 06263/254)
Donnerstag, 16. Oktober
9.30 Uhr Neckargerach Krabbelgottesdienst
20.00 Uhr Binau Kirchenchorprobe in Chorgemeinschaft (Probenraum im Rathaus Binau)
Freitag, 17. Oktober
19.00 Uhr Strümpfelbrunn Band-Evant (evang. Kirche)
Samstag, 18. Oktober
10.00 Uhr Strümpfelbrunn Konfitag
Sonntag, 19. Oktober
10.00 Uhr Strümpfelbrunn (evang. Kirche) Abschlussgottesdienst der Visitationswoche mit Kirchen- und Posaunenchören des Kooperationsraumes. Im Anschluss gibt es Gemeinschaft bei einem Fingerfood-Mitbring-Buffet
Dienstag, 21. Oktober
20.00 Uhr Neckargerach Probe evang. Kirchenchor (BGH)
Mittwoch, 22. Oktober
17.30 Uhr Neckargerach Konfizeit (BGH)
20.00 Uhr Binau Posaunenchorprobe (Kirche)
Donnerstag, 23. Oktober
9.30 Uhr Neckargerach Krabbelgruppe (BGH)
20.00 Uhr Binau Kirchenchorprobe in Chorgemeinschaft (Probenraum im Rathaus Binau)
Freitag, 24. Oktober
10.00 Uhr Binau Kindergartengottesdienst (Kindergarten)
11.00 Uhr Neckargerach Kindergartengottesdienst (ev. Kirche)
Sonntag, 26. Oktober
10.00 Uhr Neckargerach Gottesdienst (Pfr. R. Baudy)
Dienstag, 28. Oktober
20.00 Uhr Neckargerach Probe evang. Kirchenchor (BGH)
Mittwoch, 29. Oktober
17.30 Uhr Neckargerach Konfizeit (BGH)
20.00 Uhr Binau Posaunenchorprobe (Kirche)
Visitationswoche im Kooperationsraum Neckartal – Hoher Odenwald
mit den Kirchengemeinden Fahrenbach, Mittleres Neckartal, Mudau, Oberdielbach, Schollbrunn, Strümpfelbrunn und Waldkatzenbach
Freitag, 17. Oktober
19.00 Uhr Strümpfelbrunn (evang. Kirche) Band-Event „Musik verbindet“
Samstag, 18. Oktober
10.00 Uhr Strümpfelbrunn (evang. Gemeindehaus) Konfitag
Sonntag, 19. Oktober
10.00 Uhr Strümpfelbrunn (evang. Kirche) Musikalischer Abschlussgottesdienst
Mitteilung über das Wahlverzeichnis
Liebe Gemeindeglieder,
für die am 30. November 2025 stattfindende Wahl der Kirchenältesten wurde ein Wahlverzeichnis aufgestellt. Dieses wurde vom Ältestenkreis (ggf. dem gemeinsamen beschließenden Ausschuss) geprüft.
Das Wahlverzeichnis enthält die Namen aller wahlberechtigten Gemeindeglieder, deren Alter am Wahltag und die Angabe des Hauptwohnsitzes.
Jedes wahlberechtigte Gemeindeglied hat das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person im Wahlverzeichnis eingetragenen Daten.
Der Ältestenkreis (ggf. der gemeinsame beschließende Ausschuss) prüft auf Anfrage eines Gemeindeglieds, ob dieses in das Wahlverzeichnis aufgenommen wurde. Ist dies nicht der Fall, prüft der Ältestenkreis die Wahlberechtigung und berichtigt das Wahlverzeichnis ggf. entsprechend.
Zur Überprüfung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wahlverzeichnis eingetragenen Personen haben Wahlberechtigte innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen ein Recht auf Auskunft aus dem geprüften Wahlverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wahlverzeichnisses ergeben kann. Eine direkte Einsichtnahme ist datenschutzrechtlich ausgeschlossen.
Stellt ein Gemeindeglied fest, dass eine Person nicht in das Wahlverzeichnis aufgenommen wurde, kann es beim Ältestenkreis eine Korrektur des Wahlverzeichnisses anregen. Berücksichtigt der Ältestenkreis die Anregung nicht, teilt er dies dem Gemeindeglied, das die Anregung gegeben hat, formlos mit. (§ 62 LWG)
Die Auskunft kann innerhalb des Zeitraums vom* 05.10.25 bis zum 05.11.25
im Pfarramt der Kirchengemeinde Mittleres Neckartal (Brückenstraße 9, 69437 Neckargerach) beantragt werden.
Die Grundordnung und das Leitungs- und Wahlgesetz der Evangelischen Landeskirche in Baden können Sie über die Rechtssammlung online (www.kirchenrecht-baden.de) oder beim Pfarramt während der allgemeinen Sprechzeiten einsehen.
Neckargerach, den 05. Oktober 2025
Der Ältestenkreis
ggf. der gemeinsame beschließende Ausschuss
Bekanntmachung zur Wahlvorschlagsliste
Liebe Gemeindeglieder,
für die Wahl der Kirchenältesten unserer Pfarrgemeinde/Kirchengemeinde am 30. November 2025 hat der Ältestenkreis im Verfahren nach § 66 LWG folgende wählbaren Gemeindeglieder in die Wahlvorschlagsliste aufgenommen:
| Name | Vorname | Alter | Beruf oder Tätigkeit |
| Alze | Daniela | 52 | Zweite Pfarramtssekretärin |
| Fadin | Steffen | 48 | Kirchlicher Dienst auf dem Land (Regionalbeauftragter Nordbaden der EKiBa) |
| Fritz | Karlheinz | 61 | Heilerziehungspfleger |
| Kleinert-Endlich | Elke | 58 | Diplommusikschullehrerin |
| Landzettel | Ludwig | 64 | DRK Heilbronn (Geschäftsführer) |
| Schulcz | Britta | 45 | Studienrätin |
| Violante | Vanessa | 44 | Realschullehrerin |
| Weber | Jonas | 21 | Student |
Innerhalb einer Frist von fünf Tagen kann jedes im Wahlverzeichnis eingetragene Gemeindeglied beim Ältestenkreis gegen die Aufnahme einer Kandidatin oder eines Kandidaten in die Wahlvorschlagsliste Bedenken vorbringen. Diese können sich darauf beziehen, dass die Wählbarkeit nicht besteht oder eine Aufnahme in den Wahlvorschlag versehentlich unterblieben ist. Der die Bedenken tragende Sachverhalt ist vorzubringen und zu belegen. Der Ältestenkreis entscheidet über die Aufnahme einer Person in den Wahlvorschlag. Bei rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Voraussetzungen legt er die Angelegenheit dem Evangelischen Oberkirchenrat zur Entscheidung vor.
Die Grundordnung und das Leitungs- und Wahlgesetz der Evangelischen Landeskirche in Baden können Sie über die Rechtssammlung online (www.kirchenrecht-baden.de) oder beim Pfarramt während der allgemeinen Sprechzeiten einsehen.
Neckargerach, den 05. Oktober 2025
Der Ältestenkreis
ggf. der gemeinsame beschließende Ausschuss
