Katholische Kirchengemeinde St. Maria Hausen
78628 Rottweil
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Kirchliche Nachrichten St. Maria, Rottweil-Hausen 2025

5. Fastensonntag Sonntag, den 06.04.2025 10.30 Uhr Eucharistiefeier Verabschiedung der ausscheidenden Kirchengemeinderätinnen Kollekte: Misserior...
KGR Wahl
KGR WahlFoto: KG St. Maria

5. Fastensonntag

Sonntag, den 06.04.2025

10.30 Uhr Eucharistiefeier

Verabschiedung der ausscheidenden Kirchengemeinderätinnen

Kollekte: Misserior

19.00 Uhr Versöhnungsfeier

Montag, den 07.04.2025

19.00 Uhr Rosenkranz

Dienstag, den 08.04.2025

8.30 Uhr Eucharistiefeier, anschl. Seniorenfrühstück

Sonntag, den 13.04.2025, Palmsonntag

9.00 Uhr Eucharistiefeier

Am Palmsonntag singt der Kirchenchor gemeinsam mit dem Kirchenchor Seitingen-Oberflacht aus der Missa Tempore Quadragesimae von Johann Michael HAYDEN.

Die Chöre werden instrumental begleitet.

Kollekte: für das Heilige Land

Der Palmsonntagsgottesdienst beginnt vor der Kirche mit der Segnung der Palmen. Die KJH bietet selbst gemachte Palmzweige gegen eine kleine Spende an.

KGR-Wahl

In der Diözese Rottenburg-Stuttgart wurden am Sonntag, 30. März, die Kirchengemeinderäte neu gewählt. Rund 1,6 Millionen Katholiken waren zur Teilnahme aufgerufen. Die Amtszeit der neu gewählten Gremien beträgt fünf Jahre.

Ergebnisse der Wahl des Kirchengemeinderats am 30. März 2025

in der Kirchengemeinde St. Maria Hausen

im Dekanat Rottweil

Hiermit wird das vom Wahlausschuss festgestellte Ergebnis der Kirchengemeinderatswahl bekannt gegeben:

1. Die Zahl der Wahlberechtigten: 460

2. Die Zahl der Wähler/-innen: 187

3. Die Zahl der gültigen Stimmzettel: 182

4. Die Zahl der ungültigen Stimmzettel: 5

5. Die Zahl der gültigen Stimmen: 1207

Namen der Gewählten mit Stimmenzahl:

NameStimmenNameStimmen
1.Keller, Stephanie1655. Bohnert, Mirjam151
2. Burkard, Stephan1596. Niebel, Simone145
3. Endres, Jürgen1597. Mink, Christina142
4. Franzmann, Mike1528. Keller, Wolfgang134

Namen der Ersatzmitglieder in der Reihenfolge der erreichten Stimmenzahl:

NameName

Wahlanfechtung

(§ 28 Kirchengemeindeordnung)

1. Wahlanfechtungen können von jedem wahlberechtigten Kirchengemeindemitglied innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Wahlausschuss schriftlich eingereicht werden. Sie müssen binnen einer weiteren Woche schriftlich begründet werden.

2. Gründe für die Wahlanfechtung sind:

a) Mängel in der Person eines Gewählten oder

b) Verfahrensmängel, die für das Wahlergebnis erheblich sind.

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(Ort) (Datum)

Der Wahlausschuss:

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(Unterschrift Vorsitzende/r)

Öffnungszeiten des Pfarrbüros Ulrike Beyer

Bronnenkohlweg 4, Tel. 34249

geöffnet montags v. 8.30 – 11.30 Uhr.

Gemeindereferentin: Gabi Leibrecht, Tel. 0741/34382

Kontakt-Adresse:

Weitere Adressen s. „Gemeinsame Mitteilungen der Seelsorgeeinheit“

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Stadt Rottweil – Mitteilungsblatt für die Stadtteile
NUSSBAUM+
Ausgabe 14/2025

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