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Kitze bei Mahd schützen

Jedes Jahr bangen Landwirte vor dem ersten Schnitt ihrer Wiesen darum, keinem Kitz Leiden zuzufügen – denn die Ricken, also die weiblichen Rehe, legen...

Jedes Jahr bangen Landwirte vor dem ersten Schnitt ihrer Wiesen darum, keinem Kitz Leiden zuzufügen – denn die Ricken, also die weiblichen Rehe, legen ihren Nachwuchs gerne in Wiesen oder Futteranbauflächen ab. Das dichte Gras versteckt die Kitze perfekt.

Kitzrettung per Drohne

In den letzten Jahren gewann die Kitzrettung per Drohne Aufwind und ist auch im Schwarzwald-Baar-Kreis möglich. Es lohnt sich, die Kitzretter vor dem Mähen unter Absprache mit dem Jagdausübungsberechtigten zu engagieren. Es ist die bislang effektivste Methode, die fast jedes abgelegte Kitz erkennt. Mittels Wärmebildtechnik wird in den frühen Morgenstunden nach abgelegten Kitzen im Feld gesucht. Das Kitzrettungsteam und auch Landwirte berichten, dass man trotz genauer Anweisung des Drohnenpilots über den Lageort des Kitzes häufig erst einen Meter davor das Jungtier im Feld wahrnimmt. Bei einem Fund wird das Kitz von Helfern vorsichtig hinausgetragen und am Waldrand abgelegt.

Das Team der Kitzrettung kann spätestens 24 Stunden vor Mahd angerufen und engagiert werden. Wichtig sind die Informationen Datum, Flurstücknummer, Größe der Fläche und wann man sich wo trifft. (Telefon Kitzrettung: 0152 0322 1558)

Wer sich ehrenamtlich im Bereich Kitzrettung engagieren möchte, kann sich bei der Kreisjägervereinigung des Schwarzwald-Baar-Kreises melden.

Wer ist verantwortlich, dass die Wiesen vor dem Mähen abgesucht werden?

Der Landwirt, der auf seiner gepachteten Wiese oder den eigenen Flächen tätig wird, ist dazu verpflichtet, dass abgelegte Kitze bei der Mahd unversehrt bleiben. Ob die Fläche per Drohne vorab überflogen oder beispielsweise mit technischen Maßnahmen dafür gesorgt wird, dass nichts passiert, liegt in der Hand des Bewirtschaftenden. Wird einem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund Schmerzen oder Leiden zugeführt oder es sogar getötet, beschreibt das Tierschutzgesetz (§17) die Konsequenzen: Es muss mit einer Geldstrafe gerechnet werden. Selbstverständlich möchte kein Landwirt bei der Mahd Kitze oder auch andere Tiere töten. Viele gehen gewissenhaft vor.

Gut zu wissen ist, dass der Jagdausübungsberechtigte eine Mitwirkungspflicht hat. Das heißt konkret: Wird er durch den Landwirt über die bevorstehende Mahd informiert, ist er zur Mithilfe bei der Suche nach Kitzen verpflichtet.

Beim Spazierengehen ein Kitz gefunden

Wer beim Spazieren auf ein Kitz trifft, sollte einen Bogen drumherum machen und es nicht anfassen. Nur so ist gewährleistet, dass es frei von Menschengeruch bleibt und auch wieder von seiner Mutter gefunden und gesäugt wird. Es ist nicht erlaubt, die Kitze zu stören und beispielsweise von einer Wiese in den Wald zu tragen. Auch hier kann man sich strafbar machen. Hunde sollten zuverlässig angeleint bleiben.

Erscheinung
Nachrichten Unterkirnach – Amtsblatt der Gemeinde Unterkirnach
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Ausgabe 22/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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