Liebe Mitglieder und Unterstützer der Bürgerinitiative,
am 4. März lief die Frist zur Klageerhebung gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau des Albaufstiegs der A8 ab. Mit Hilfe unseres Rechtsanwalts hatten wir den Planfeststellungsbeschluss schon intensiv durchgearbeitet und erkannten bedeutende, klagerelevante Punkte, inklusive zahlreicher Fehler, bei diesem landschafts- und naturzerstörenden Vorhaben der Autobahn GmbH des Bundes.
Da eine Bürgerinitiative nicht selbst klagen kann, waren wir dazu auf einen klageberechtigten Umweltschutzverband angewiesen. Der Vorstand der Bürgerinitiative hatte sich auch mit einem Umweltschutzverband darauf geeinigt, dass er Klage erhebt und wir ihn mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen.
Völlig unerwartet hat dieser Umweltschutzverband zwei Wochen vor Klageeinreichungsfrist seine Bereitschaft zurückgezogen. Die Gründe dazu sind grundsätzlicher Art und für den Vorstand der Bürgerinitiative nicht nachvollziehbar. Sie haben nichts mit den Klageerfolgsaussichten zu tun. Danach gelang es kurzfristig, einen weiteren klagebereiten Umweltschutzverband zu finden. Dieser entschied dann wenige Stunden vor Klageeinreichungsfrist, nicht zu klagen.
Wir bedauern sehr, dass die zu erwartenden positiven Erfolgsaussichten in dieser Weise ein abruptes Ende fanden.
In der nächsten Hauptversammlung der Bürgerinitiative werden wir Sie/euch genauer informieren.
Der Vorstand