Am Dienstag, 6. Mai, wurde die Klage der Gemeinde Walheim gegen den sofortigen Beginn vorgezogener Baumaßnahmen auf dem Betriebsgelände der EnBW vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) abgewiesen. An der Erörterung beteiligt waren Bürgermeister Herre aus Walheim, Herr Pfrommer vom Regierungspräsidium Stuttgart (RP) und die EnBW Stuttgart (VGH), jeweils mit Rechtsbeiständen. Die Diskussion selbst war schon nach 40 Minuten beendet. Erörtert wurde lediglich, ob die Klage der Gemeinde Walheim berechtigt ist oder nicht. Die Klage der Gemeinde hatte den sofortigen Stopp der vorbereitenden Baumaßnahmen gefordert und sich dabei auf § 35 des Baugesetzbuches (BauGB) berufen, das zwischen Bauten im „Innenortsbereich“ (§ 34) und „Außenbereich“ (§ 35) unterscheidet. Die Einordnung „Außenbereich“ würde der Gemeinde die Planungshoheit zugestehen und hätte Einfluss auf das Vorhaben der EnBW. Doch das VGH traf bei seiner Klageablehnung keinerlei Aussagen über die Einordnung der Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) nach BauGB, sondern verweist, dazu auf die Begründung des noch ausstehenden Genehmigungsbescheids des RP. Ob die EnBW im Falle einer Einordnung der KVA nach § 35 BauGB und Ablehnung des Antrages die schon vollzogenen Baumaßnahmen gemäß ihrer Verpflichtung zurückbauen würde, bleibt abzuwarten.
Der Richterspruch bedeutet, dass die Gemeinde Walheim bei erneuter Einstufung des Baugeländes der KVA-Anlage nach § 34 BauGB im Genehmigungsbescheid des RP nochmals Klage beim VGH einreichen muss. Die BI hofft, dass Walheim eine weitere Klage nicht scheut und die Nachbargemeinden ihre bisherige Unterstützung weiter aufrechterhalten, wenn zumindest eine gewisse Aussicht auf Erfolg besteht.
Zwei Tage darauf, am 8. Mai, lehnte der Gemeinderat Walheim das „gemeindliche Einvernehmen“ zum Bau der KVA nach BauGB zum 3. Mal und das sogar einstimmig(!) ab. Herr Pfrommer als RP-Vertreter war dazu erstmalig aus Stuttgart angereist und hoffte, die Gemeinde vielleicht doch noch zur Zustimmung zu bewegen. Ohne Erfolg! Schon bei der Einwohnerfragestunde zu Beginn der Gemeinderatssitzung wurde das fehlende Vertrauen gegenüber dem RP überdeutlich – zu EnBW-nah und -freundlich werden die bisherigen Festlegungen des RP und Begründungen dazu wahrgenommen. Noch deutlicher waren die umfangreichen Einwände der Gemeinderäte und von Bürgermeister Herre. Schon bei der Zustimmung zur Zielabweichung im Flächennutzungsplan, der auf dem Betriebsgelände der EnBW nur Anlagen zur Elektrizitätsgewinnung zulässt, hatte das RP durch Behördenentscheid eine Abfallbeseitigungsanlage ermöglicht und sich bei der Begründung des Genehmigungsbescheids der vorgezogenen Baumaßnahmen auf § 34 BauGB bezogen. Hr. Pfrommer musste schließlich mit einem klaren Vertrauensentzug und der Ablehnung des gemeindlichen Einvernehmens zurück nach Stuttgart reisen.
Begleitet wurde die Gemeinderatssitzung durch eine vorgeschaltete Mahnwache unmittelbar vor dem Eingangsbereich der Gemeindehalle mit dem Ziel, klarzustellen, dass nach wie vor ein Großteil der Einwohnerschaft Walheims und der umliegenden Gemeinden gegen den Bau der KVA sind und die BI die Haltung des Gemeinderats unterstützt. Immerhin rund 80 Teilnehmende – eine große Zahl davon aus Gemmrigheim – hatten sich dem Protest angeschlossen. Unser Protest wird auch weiterhin nicht aufhören!
Wie geht es weiter? Die EnBW kann weiterhin vorgezogene Baumaßnahmen durchführen. Wenn das RP feststellt, dass die Ablehnung des gemeindlichen Einvernehmens nicht „gesetzeskonform“ ist, kann dies durch einen erneuten Behördenentscheid des RP den Weg für eine Genehmigung auf Basis § 34 (Innenortsbereich) frei machen. Eine Klage der Gemeinde Walheim beim VGH hätte bis zu deren Verhandlung leider keine aufschiebende Wirkung, sodass die Baumaßnahmen bis dahin weitergeführt werden können.
Mehr zur BI unter: www.buergerimneckartal.de