Seit dem 08.01.2025 laufen die am 30.10.2024 vom RP Stuttgart genehmigten vorgezogenen Baumaßnahmen in Walheim. Die abschließende Entscheidung des RP über den Bauantrag steht noch aus, genauso wie viele Antworten auf die vor mehr als einem Jahr von Bürgern und Kommunen eingereichten über 730 Einwendungen.
Die baurechtliche Klage gegen die Genehmigung der vorgezogenen Baumaßnahmen der Gemeinde Walheim, unterstützt von den Nachbarkommunen Kirchheim, Gemmrigheim und Besigheim, wird am 06.05.2025 vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim behandelt werden. Darüber hinaus hat die Gemeinde Walheim Antrag auf Rechtsschutz und Erhalt des Status Quo gestellt. Mit einer Entscheidung ist in beiden Fällen erst danach zu rechnen.
Insgesamt fünf Bürger haben Petitionen an den Petitionsausschuss des Landtages gerichtet. Die Entscheidungen darüber sind ebenfalls noch offen. Sie haben allerdings keine juristisch aufschiebende Wirkung, sondern können ein politisches Signal sein.
Auf Anfragen der Landtagsabgeordneten Tobias Vogt (CDU) und Taifun Tok (Grüne) an das Umweltministerium stellte die Landesregierung klar, dass Klärschlammentsorgung nicht Landesaufgabe sei, sondern eine kommunale Pflicht. Die Entscheidung ganzer Regionen, diese zentral vorzunehmen, wird toleriert. Die Genehmigung des RP einer Zielabweichung vom Regional- und Flächennutzungsplan und damit Nutzung des Walheimer Geländes auch für Abfallentsorgung, ermöglicht dies. Die Verbauung der Landschaft und die zusätzliche Verkehrsbelastung durch die Anlage werden ebenso in Kauf genommen wie große Mengen an Emissionen wie z. B. das gesundheitlich schädliche Lachgas, für das noch keine gesetzlichen Regelungen gelten.
Zwei Strafanzeigen von Bürgern gegen die enorme Grundwasserentnahme zu Kühlzwecken und die unzureichende Untersuchung des Untergrundes auf Altlasten sind derzeit in Bearbeitung. Bei den Mitte März abgeschlossenen Pfahlgründungsarbeiten wurden weitere Bodenproben entnommen. Eine Einsichtnahme in die Analyseergebnisse ist von der BI angemeldet.
Das RP Stuttgart hat seine Teilnahme an der nächsten öffentlichen Sitzung des Walheimer Gemeinderates am Donnerstag, 08.05.2025 angekündigt, um das baurechtlich vorgeschriebene Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag doch noch zu erhalten. Dieses wurde bislang stets verwehrt. Ein Abweichen davon ist auch weiterhin nicht zu erwarten. Als Folge droht dann, wie schon bei der Zielabweichung, ein Behördenentscheid, der das Einvernehmen der gewählten Vertreter ersetzt.
Der Ausgang des Klageverfahrens beim VGH wird deshalb für den Fortgang des Genehmigungsverfahrens entscheidend sein.
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