
Derzeit gibt es wieder vermehrt Klagen darüber, dass Hundebesitzer ihre Tiere frei herumlaufen lassen oder diese ihr „Geschäft“ auf Gehwegen oder auf fremden Grundstücken verrichten. Diese Verschmutzungen sind ein großes Ärgernis für Spaziergänger, Jogger und Radfahrer sowie für Grundstückseigentümer.
Die Polizeiverordnung der Gemeinde Fluorn-Winzeln regelt hierzu:
„Verunreinigung durch Hunde
Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.“
Verstöße hiergegen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar.
Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 € geahndet werden!
Wir bitten Sie als Hundeführer, auch mit Rücksicht auf die Umwelt, Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen.
Nach der Polizeiverordnung Fluorn-Winzeln sind Hunde auch so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. Wir weisen darauf hin, dass Hunde nicht ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, frei umherlaufen dürfen.
Gemeindeverwaltung Fluorn-Winzeln
-Ortspolizeibehörde-