Gemeinderat beschließt neue Regelungen, die im September 2025 in Kraft treten
Ab September 2025 gelten in Eberstadt neue Regelungen für die Elternbeiträge in den Kindertagesstätten. Der Gemeinderat hat die Anpassung auf Vorschlag der Verwaltung in der Sitzung am 17.12.2024 beschlossen, um die Beitragsstruktur zu vereinfachen und für Eltern besser nachvollziehbar zu gestalten. Ziel ist es, Verwirrung zu vermeiden und Transparenz zu schaffen.
Klare Altersstufen statt Zwischenlösungen
Aktuell gibt es unterschiedliche Beitragsmodelle, die zum Teil Unklarheiten auslösen können. Vor allem der sogenannte „AM-Beitrag“ für Kinder im Alter von 2,5 bis 3 Jahren löste zuweilen Missverständnisse aus. Manche Eltern fragten sich zum Beispiel, ob ihre Kinder bereits mit 2,5 Jahren in den Kindergarten wechseln könnten. In der Praxis wurden diese Kinder jedoch fast ausschließlich in Krippengruppen betreut, da ein Wechsel in den Ü3-Bereich mit 2,5 Jahren meist nicht sinnvoll war. Künftig entfallen solche Zwischenlösungen. Die Altersgrenzen sind jetzt klar geregelt: Kinder von 1 bis 3 Jahren besuchen die Krippe, während Kinder von 3 bis 6 Jahren in den Kindergarten wechseln. Diese Anpassung sorgt für eine bessere Planbarkeit, klare Abläufe und mehr Transparenz für alle Beteiligten.
Elternbeiträge und Betreuungszeiten
Ab dem Kita-Jahr 2025/2026 gelten folgende Beitragsstufen und Betreuungszeiten, die sich nach dem Alter und der Betreuungsdauer richten:
• Ü3-VÖ: monatlicher Elternbeitrag für die VÖ-Gruppe mit Betreuungszeit bis 13.30 Uhr, 3- bis 6-jährige Kinder
• Ü3-Ganztag: monatlicher Elternbeitrag für die Ganztagsbetreuung mit Betreuungszeit bis 15.00 Uhr, 3- bis 6-jährige Kinder
• U3-VÖ: monatlicher Elternbeitrag für die VÖ-Gruppe mit Betreuungszeit bis 13.30 Uhr, 1- bis 3-jährige Kinder
Diese neue Beitragsstruktur bietet Eltern eine verständliche Übersicht, gleichzeitig bleibt die Flexibilität erhalten, um in der Betreuung reagieren zu können.
Kostenbeteiligung und Deckungsgrad
Die Elternbeiträge bleiben im Ü3-Bereich weiterhin sozial gestaffelt. Wie bereits 2019 im Grundsatz beschlossen, orientieren sich die Gebühren an den Empfehlungen der Fachverbände. Der Gemeinderat hat die Gebühren für 2024/2025 und 2025/2026 bereits festgelegt und kommuniziert. Trotz Gebühren tragen die Eltern nur einen Teil der Gesamtkosten. Aktuell decken die Elternbeiträge etwa 16 Prozent der Ausgaben für den Betrieb der Einrichtungen. Die Spitzenverbände empfehlen einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent. Was bedeutet das für Eltern? Die neuen Regelungen gelten ab September 2025. Eltern erhalten rechtzeitig alle notwendigen Informationen und können sich frühzeitig auf die Veränderungen einstellen. Gleichzeitig bietet die Verwaltung Beratung und Unterstützung, falls Fragen oder Unsicherheiten auftreten.
Kontakt bei Fragen: Bianca Ehmann unter Tel. 07139/9808-26 oder per E-Mail an bianca.ehmann@eberstadt.de
Weitere Informationen: www.eberstadt.de