In dem Protokoll von der 13. OR-Sitzung stand, dass Herr Kunz die Reparatur des Hellewegles wegen Geldmangels ablehnt. Diese Formulierung klingt missverständlich. Das Bauamt legt Wert auf die Feststellung, dass Herr Kunz nicht darüber entscheidet, welche Gelder für Maßnahmen zur Verfügung stehen. Er kann Maßnahmen nur umsetzen, wenn die Mittel im Haushalt stehen. Die Mittel für die Sanierung des Hellewegle wurden für das Haushaltsjahr 2026 eingestellt und so wurde der Haushalt vom Gemeinderat auch verabschiedet, trotz des Hinweises der Verwaltung, dass der Gemeinderat beantragen kann, einen Teil des Betrages und somit die Sanierung eines Teilbereiches Hellewegle vorzuziehen.