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Kleine Flächen, große Wirkung: Naturschutz wirbt für „Altgras-Streifen“

„Artenreiche Wiesen gehören zu den wertvollsten Lebensräumen unserer Heimat“, sagt Marina Klaus vom Amt für Baurecht und Naturschutz des Enzkreises:...
Einfach mal stehen lassen: Solche ungemähten Wiesenstücke sind ein wichtiger Baustein zum Erhalt der Artenvielfalt.Foto: Bild: Enzkreis; Fotografin: Anna Derman.

„Artenreiche Wiesen gehören zu den wertvollsten Lebensräumen unserer Heimat“, sagt Marina Klaus vom Amt für Baurecht und Naturschutz des Enzkreises: „Auf wenigen Quadratmetern können bis zu 50 Pflanzenarten wachsen, die wiederum Lebensgrundlage für mehrere hundert bis über tausend Insektenarten sind.“ Deshalb wirbt die Expertin dafür, ungemähte Bereiche auf Wiesen zu respektieren und gezielt zu fördern.

„Die Vielfalt ist eng an die Bewirtschaftung gebunden. Wird eine Wiese vollständig und gleichzeitig gemäht, verlieren viele Tiere schlagartig ihren Lebensraum, ihre Nahrung und ihren Schutz“, erläutert Marina Klaus. Helfen könne es, wenn Teilflächen auf Wiesen stehenbleiben können – mindestens eine Vegetationsperiode lang und am besten auch über den Winter. Diese sogenannten Altgras-Streifen schaffen Ausweichräume: Sie bieten Insekten, Spinnen sowie samen- und insektenfressenden Vögeln und Kleinsäugern wie Hasen Nahrung, Deckung und Rückzugsorte. „Besonders während und nach der Mahd sind diese ungemähten Bereiche überlebenswichtig“, betont Klaus. „Gleichzeitig ermöglichen sie Pflanzen das Ausreifen von Samen und tragen so zur langfristigen Stabilität artenreicher Wiesen bei.“

Der Fachfrau ist dabei bewusst, dass diese Altgras-Streifen oft schlecht gepflegt wirken oder so, als seien sie beim Mähen vergessen worden: „Trotz ihrer ökologischen Bedeutung stoßen diese Bereiche auf Unverständnis – und werden im schlechtesten Fall nachträglich noch gemäht.“ Marina Klaus setzt daher auf die Aufklärung: „Altgras-Streifen sind kein Pflegefehler, sondern aktiver Naturschutz. Jeder stehengelassene Quadratmeter trägt zum Schutz unserer Artenvielfalt im Grünland bei.“

(enz)

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Königsbach-Stein
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Ausgabe 22/2026
von Landratsamt Enzkreis
26.05.2026
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