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Erschreckend sind die Zahlen für Deutschland, die in der Klimabilanz 2025 vom Bundesumweltministerium dieser Tage vorgelegt wurden. Der Ausstoß an Treibhausgasen ging gerade mal um 0,1 % oder absolut 0,9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente im Vergleich zu 2024 zurück. Um die Klimaziele 2030 zu erreichen, müssten die Emissionen ab 2026 pro Jahr um 42 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente sinken.
Aber auf welchem Weg befinden wir uns gerade? Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) setzt wieder auf Gas und bremst mit dem Entwurf des neuen EEG ab kommendem Jahr die Energiewende aus. Kleine Photovoltaikanlagen sollen keine Einspeisevergütung mehr erhalten. Das wird den Solarmarkt einbrechen lassen, und sie gefährdet damit auch noch zehntausende Arbeitsplätze im Handwerk (s. Rhein-Neckar-Zeitung vom 16.3.2026, Seite 26: „Reiche-Pläne gefährden Zehntausende Jobs“). Was soll das? Sieht so zukunftsgerichtete Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik aus?
Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) in seinem Beschluss vom 24. März 2021 klar festgelegt und der Politik die Aufgabe gestellt, die Anstrengungen auf dem Pfad zur Klimaneutralität nicht auf zukünftige Generationen abzuwälzen. Denn das verstößt gegen Art. 20a Grundgesetz (GG), weil sonst die Freiheitsrechte zukünftiger Generationen über die Maßen eingeschränkt werden. Das BVG sagt*: Der Gesetzgeber muss „… die nach Art. 20a GG verfassungsrechtlich notwendigen Reduktionen von CO2-Emissionen bis hin zur Klimaneutralität vorausschauend in grundrechtsschonender Weise über die Zeit verteilen.“ Und weiter heißt es, der „Schutzauftrag des Art. 20a GG schließt die Notwendigkeit ein, mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikal eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten.“
Daraus folgt: Wir alle müssen etwas tun! An erster Stelle müssen der Staat und damit die Regierung und der Gesetzgeber, aber auch die Rechtsprechung als dritte Gewalt im Lande konsequent aktiv werden, und zwar nach unserer Meinung über das gegenwärtige Maß hinaus.
Und im privaten Bereich kann jede und jeder von uns etwas bewirken. Ein relativ einfacher Schritt ist dabei, zum Schriesheimer Ökostrom+ zu wechseln. Damit helfen Sie der Energiewende und dem Klimaschutz vor Ort und dienen gleichzeitig dem Gemeinwohl.
* Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 31/2021 vom 29. April 2021
Winfried Plesch, für die Schriesheimer Ökostromer


