hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung der Großen Kreisstadt Schramberg gemäß § 27 Abs. 3 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW)
Bis zum Jahr 2040 soll die Energieversorgung in Baden-Württemberg klimaneutral werden. Hierzu ist die kommunale Wärmeplanung für die Städte und Gemeinden ein wichtiger Prozess, um die Klimaschutzziele im Wärmebereich zu erreichen. Durch die kommunale Wärmeplanung entwickeln die Kommunen eine Strategie zur Verwirklichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung und tragen damit zur Erreichung des Ziels eines klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2040 bei.
Um das gesetzlich vorgegebene Ziel zu erreichen, lässt die Große Kreisstadt Schramberg aktuell einen individuellen kommunalen Wärmeplan erstellen. Mit der Erstellung des kommunalen Wärmeplans für die Große Kreisstadt Schramberg wurde die energielenker projects GmbH aus Fellbach beauftragt. Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Schramberg hat dem Entwurf des kommunalen Wärmeplans in öffentlicher Sitzung vom 20.02.2025 zugestimmt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Die Konzepterstellung beinhaltet die wesentlichen Elemente einer Wärmeplanung:
Der Öffentlichkeit ist es auf unterschiedliche Weise möglich, Stellungnahmen und Anmerkungen zum Entwurf der kommunalen Wärmeplanung abzugeben und am Verfahren teilzunehmen:
Möglichkeit 1: Informationsveranstaltung
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung besteht die Möglichkeit zur Information über den Entwurf der kommunalen Wärmeplanung und zur persönlichen Abgabe von Stellungnahmen. Zusätzlich zur Vorstellung des Wärmeplanentwurfs wird die Klimaschutz- und Energieagentur Region Schwarzwald-Baar-Heuberg gGmbH aus Tuttlingen über die aktuellen Entwicklungen für den Bereich der Wärmeversorgung und die damit in Verbindung stehenden gesetzlichen Vorgaben informieren.
Die entsprechende Veranstaltung findet wie folgt statt:
Möglichkeit 2: Öffentliche Auslegung
Im Rahmen einer öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen vor Ort einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Während der Auslegungsfrist können die Stellungnahmen schriftlich, digital oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Die öffentliche Auslegung findet wie folgt statt:
Möglichkeit 3: Einsichtnahme im Internet
Im Rahmen einer Einsichtnahme im Internet besteht die Möglichkeit, die Unterlagen zum Entwurf der kommunalen Wärmeplanung digital auf der städtischen Homepage einzusehen und Stellungnahmen abzusenden.
Die digitale Einsichtnahme ist wie folgt möglich:
In Ihrer E-Mail an die Stadtverwaltung wählen Sie bitte folgenden Betreff:
Kommunale Wärmeplanung Schramberg – Meine Stellungnahme zum Entwurf
Bei allen Beteiligungsformaten wird gebeten, vollständige Angaben zu Namen und Anschrift anzugeben. Im Rahmen des Verfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Auskünfte werden ausschließlich von der Großen Kreisstadt Schramberg erteilt. Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den kommunalen Wärmeplan im Gemeinderat unberücksichtigt bleiben können.
Bitte beachten Sie, dass es sich lediglich um einen Entwurf nach aktuellem Planstand handelt, der sich im weiteren Verlauf der kommunalen Wärmeplanung und im Rahmen der Beschlussfassung durch den Gemeinderat gegebenenfalls noch ändern kann.
Die fertiggestellte kommunale Wärmeplanung der Großen Kreisstadt Schramberg wird zu gegebener Zeit auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Schramberg veröffentlicht.
Hinweise zum Datenschutz
Im Zusammenhang mit der Erhebung der erforderlichen Daten sieht § 33 KlimaG BW folgende Regelungen vor:
„Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Gemeinden die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung ortsüblich bekanntzumachen.“
Eine entsprechende Bekanntmachung ist hiermit erfolgt.
„Gemäß § 33 Abs. 5 KlimaG BW darf die Große Kreisstadt Schramberg die personenbezogenen Daten nicht für einen anderen Zweck weiterverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden (Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung gemäß § 27 KlimaG BW). Auch die auf Basis von § 4 Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG BW) erhobenen Daten werden für keinen anderen Zweck als für die Erstellung einer kommunalen Energieleitplanung verarbeitet. Bei der vorgeschriebenen Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans im Internet werden keine personenbezogenen Daten oder Daten, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder Einzelunternehmen ermöglichen, veröffentlicht. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden gewahrt. Eine Veröffentlichung solcher Daten wäre allerdings nach einer ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen möglich. Eine solche Zustimmung würde im Fall des Entstehens eines solchen Bedürfnisses seitens der Stadt daher vor einer Veröffentlichung angefragt. Die seitens der Energieunternehmen und der Bezirksschornsteinfeger an die Große Kreisstadt Schramberg übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich von der Großen Kreisstadt Schramberg und dem mit der Ausarbeitung der kommunalen Wärmeplanung beauftragten Dienstleister energielenker projects GmbH aus Fellbach verarbeitet und nicht an weitere Dritte weitergegeben. Die personenbezogenen Daten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Energieleitplanung vollständig gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber der verantwortlichen Stelle.“
Weitere Informationen zum Datenschutz können unter www.schramberg.de/de/datenschutz/ eingesehen werden.
Große Kreisstadt Schramberg, den 05.05.2025
Dorothee Eisenlohr,
Oberbürgermeisterin