Das neue Jahr wird begrüßt, so wie das alte verabschiedet wird, mit lautem Knallen und verschiedenem Feuerwerk.
Bitte bedenken Sie, dass auch in Ihrer Nähe ältere Menschen und Kranke sind, die sich über ein erträgliches Ausmaß von Knallen und Feuerwerk freuen würden.
Außerdem weist die Gemeindeverwaltung besonders darauf hin, dass nach einer ausgiebigen Schießerei und Abbrennen von Feuerwerk auch die unangenehmen Überbleibsel aufzuräumen sind. Dies vor allem dann, wenn das Feuerwerk nicht auf dem eigenen Grundstück durchgeführt wird. Nachbarn oder andere Anwohner sind dafür dankbar!
An Silvester wird gefeiert und das „Neue Jahr“ eingeschossen. Jedes Jahr passieren bei dieser Knallerei schlimme Unfälle. Hände, Augen, Ohren sind besonders gefährdet. Feuerwerkskörper können schnell Brände entfachen. Die Feuerwehr rät daher:
- Feuerwerkskörper und Raketen sind Sprengstoff und dürfen an Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden.
- Die Hinweise der Hersteller sind unbedingt zu beachten. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung in geschlossenen Räumen verboten.
- Keine Feuerwerkskörper selbst herstellen! Ein falscher Handgriff bei der Herstellung oder später beim Abbrennen kann schwere Folgen haben.
- Nach dem Anzünden ausreichenden Sicherheitsabstand einnehmen. Feuerwerkskörper und Raketen nicht unkontrolliert wegwerfen oder gegen Personen werfen.
- Nicht gezündete Feuerwerkskörper niemals nachzünden.
- Auf keinen Fall Feuerwerkskörper selber herstellen. Feuerwerkskörper sind so aufzubewahren, dass keine Selbstentzündung möglich ist.
- Feuerwerkskörper nicht in oder auf Häuser werfen. Fenster während der Knallerei schließen.