Nach wichtigem Urteil

Kommt die Verpackungssteuer?

Das Bundesverfassungsgericht hat ein wegweisendes Urteil gefällt.

Immer wieder beklagen Kommunalpolitiker herumliegenden Müll in der Stadt. Ob eine Verpackungssteuer zur Verringerung des herumliegenden Mülls in Eislingen führen könnte, das möchte die Stadtverwaltung noch im laufenden Jahr mit dem Gemeinderat diskutieren. Rechtlich scheint diese Steuer zumindest zulässig zu sein.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte kürzlich entschieden, dass die Steuer auf Einweg-Verpackungen in der Stadt Tübingen rechtmäßig ist. Nun denkt auch die Stadt Eislingen darüber nach, eine solche Steuer einzuführen.
Im Laufe des Jahres solle eine Sitzungsvorlage mit Pro- und Contraargumenten erstellt werden, erklärte der Oberbürgermeister Klaus Heininger während der jüngsten Sitzung des Gemeinderates am vergangenen Montag. Hintergrund ist, dass es in der Vergangenheit Anträge der SPD und von Bündnis90/Die Grünen zur Verpackungssteuer gegeben hat, bis zum jetzigen Urteil aber keine Sicherheit zur Rechtmäßigkeit der Steuer bestand. bra

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von Redaktion NUSSBAUM
10.02.2025
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