
iTerra kann auf der Fläche maximal 5 Windenergieanlagen errichten und betreiben. Zur Auswahl der Projektierer in den Gebieten BB-02 und BB-27 (Wald Richtung Simmozheim) hatte die Stadtverwaltung ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Die einzelnen Verfahrensschritte wurden in einer Vergabegruppe, bestehend aus Stadträten und Vertretern der Verwaltung, behandelt und vom Gemeinderat beschlossen.
Ende November 2024 hatte der Gemeinderat die Vergabekriterien festgelegt: Im Gebiet BB-02 liegt der Fokus auf den städtischen Einnahmen und der Pacht, im Gebiet BB-27 auf der finanziellen Bürgerbeteiligung.
Anfang Juni 2025 hat der Gemeinderat dann im Gebiet BB-02 iTerra und im Gebiet BB-27 die in Gründung befindliche Bürgergenossenschaft BürgerEnergie BEE Heckengäu als Projektierer ausgewählt und die Aufnahme von Vertragsverhandlungen beschlossen. Insgesamt hatten sich für das Gebiet BB-02 fünf, für das Gebiet BB-27 vier Projektierer beworben.
Im Zuge der Vertragsverhandlungen mit iTerra wurden nun zahlreiche Regelungen vereinbart. Dazu gehören neben der Laufzeit und Mindestpachteinnahmen für die Stadt auch die vorwiegende Beschränkung auf forstlich vorgeschädigte Flächen oder die Option, die Waldumwandlung und den Holzverkauf durch die Stadt abzuwickeln. Zur Wahrung der Vertragsgeheimnisse können diese Inhalte nur teilweise öffentlich dargestellt werden.
Dem Vertrag ist ein aktueller Layout-Entwurf beigefügt. Darin sind die derzeit geplanten Standorte der einzelnen Windenergieanlagen dargestellt. Die Mindestabstände zum Rand der Wohnbebauung in Merklingen betragen (ohne Aussiedlungen) jeweils circa 1.520 Meter, 1.630 Meter, 2.140 Meter, 2.800 Meter und 3.420 Meter und liegen damit deutlich über den gesetzlichen Vorgaben. Da sich das Layout im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren jedoch (gegebenenfalls erheblich) verändern kann, wird der Entwurf nicht veröffentlicht. Er könnte später als irreführend wahrgenommen werden. iTerra wird zu gegebener Zeit öffentlich über das Projekt samt Layout informieren. Das finale Layout unterliegt dem Zustimmungsvorbehalt der Stadtverwaltung.
Angesichts der noch zu gründenden Bürgergenossenschaft und der Beteiligung der EnWdS an einer Windenergieanlage ist die Situation im Gebiet BB-27 etwas komplexer. Die Vertragsverhandlungen für dieses Gebiet laufen noch.