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Kommunale Wärmeplanung; Beteiligung der Öffentlichkeit zum Fachgutachten der kommunalen Wärmeplanung in Oberndorf am Neckar

Öffentliche Bekanntmachung Kommunale Wärmeplanung Beteiligung der Öffentlichkeit zum Fachgutachten der kommunalen Wärmeplanung in Oberndorf...
Wappen der Stadt Oberndorf a. N.

Öffentliche Bekanntmachung

Kommunale Wärmeplanung

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Fachgutachten der kommunalen Wärmeplanung in Oberndorf am Neckar

Wir bitten um Ihre Beteiligung!

Die badenovaNETZE GmbH mit Sitz in Freiburg wurde von der Stadt Oberndorf am Neckar mit der Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung gem. § 27 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) beauftragt.

Die Stadt Oberndorf a. N. informiert die Öffentlichkeit, dass im Rahmen der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung ein Fachgutachten erarbeitet wurde.

Das Gutachten enthält die Bestandsanalyse der aktuellen Wärmeversorgung, eine Potenzialanalyse für erneuerbare Energiepotenziale, sowie erste Szenarien und Maßnahmenvorschläge zur zukünftigen klimafreundlichen und nachhaltigen Wärmeversorgung in unserer Stadt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.09.2025 den Ergebnissen der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Oberndorf a. N. gebilligt und dessen öffentliche Auslegung zugestimmt. Die Bürgerschaft erhält damit die Gelegenheit, aktiv an der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung mitzuwirken und ihre Meinung zu äußern. Wir freuen uns über Ihre Stellungnahmen, Meinungen und Anregungen.

Der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung (badenovaNETZE GmbH vom Oktober 2025) wird in der Zeit vom 01.10.2025 bis einschließlich 22.10.2025 im Internet unter www.oberndorf.de/Wirtschaft-und-Bauen/Stadtplanung/Oeffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt.

In diesem Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit zu den Planungen äußern. Es wird auf Folgendes hingewiesen:

  • Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (E-Mail-Adresse: marc.schenk@oberndorf.de); sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Oberndorf am Neckar, Klosterstraße 3, 78727 Oberndorf a. N. während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung abgegeben werden.
  • Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
  • Die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fließen in die Abwägung zur kommunalen Wärmeplanung mit ein.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg.

Oberndorf a. N., den 01.10.2025

gez. Matthias Winter

Bürgermeister

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Oberndorf a.N.
Ausgabe 41/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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