Kommunaler Wärmeplan

Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gemäß Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg Die Gemeinde Kirchentellinsfurt wird im Jahr 2025 einen kommunalen...

Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gemäß Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg

Die Gemeinde Kirchentellinsfurt wird im Jahr 2025 einen kommunalen Wärmeplan, gemäß Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) § 7 d erstellen. Übergeordnetes Ziel ist die Entwicklung einer Strategie für den langfristigen Umbau der Wärmeversorgung und eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2040.

Dabei wird in einem ersten Schritt die Situation der aktuellen Wärmeversorgung in Kirchentellinsfurt analysiert. Hierfür werden Daten über den Gebäudebestand und die Gebäudenutzung mit Daten über den Wärmeenergieverbrauch zusammengebracht.

Diese Daten zum Energieverbrauch werden von den Energieunternehmen und den Bezirksschornsteinfegern zur Verfügung gestellt, welche gem. § 7e KSG BW verpflichtet sind, der Gemeinde Zähler- oder gebäudescharfe Daten zu übermitteln. Dazu gehören z.B.: Art, Umfang und Standorte des Energie- und Brennstoffverbrauchs an Nahwärme, Wärmestrom und Erdgas; Art, Alter, Nutzungsdauer, Lage und Leitungslänge von Nahwärme- und Gasnetzen; Art, Brennstoff, Nennwärmeleistung und Alter von Anlagen zur Wärmeversorgung mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen wie Heizöl, Flüssiggas, Holz oder Kohle; der Anteil erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung sowie Angaben zur anfallenden Abwärme.

Auch Gewerbe- und Industriebetriebe sowie die öffentliche Hand sind verpflichtet, Angaben über die Höhe ihres Endenergieverbrauchs, Wärmeenergiebedarfs oder -verbrauchs sowie die Art der Wärmeenergiebedarfsdeckung zu übermitteln.

In der folgenden Potenzialanalyse wird ermittelt, wie Energie durch die energetische Sanierung der Gebäude eingespart werden kann und welche Potenziale es für eine Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien und Abwärme gibt. Darauf aufbauend werden Ziele für die künftige Wärmeversorgung in Kirchentellinsfurt erarbeitet.

Im letzten Schritt werden mit der Wärmewendestrategie konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung ausgearbeitet und ein Zeitplan erstellt.

Mit der Erstellung des kommunalen Wärmeplans wurde die Firma „EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH“ mit Sitz in Stuttgart beauftragt.

Der kommunale Wärmeplan wird nach Fertigstellung auf der Homepage der Gemeinde Kirchentellinsfurt veröffentlicht.

Hinweise:

Im Zusammenhang mit der Erhebung der erforderlichen Daten sieht § 7e Abs. 6 KSG BW folgende Regelungen vor: „Eine Pflicht zur Information der betroffenen Person gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) durch die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen besteht nicht.

Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Gemeinden die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) 2016/679 ortsüblich bekannt zu machen.“ Dies erfolgt durch die vorliegende Bekanntmachung. Unter Beachtung von Art. 13 Abs. 3 und Artikel 14 Abs. 1 und 2 der EU-Verordnung 2016/679 teilt die Gemeindeverwaltung Kirchentellinsfurt Folgendes mit:

Gemäß § 7e Abs. 5 KSG BW darf die Gemeinde Kirchentellinsfurt die personenbezogenen Daten nicht für einen anderen Zweck weiterverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden (Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gem. § 7d KSG BW). Personenbezogene Daten, die verarbeitet werden, sind neben den Personendaten die Adressdaten, die Gebäudedaten sowie die oben genannten Energie- und Wärmedaten.

Bei der gemäß § 7d Abs. 3 KSG BW vorgeschriebenen Veröffentlichung des kommunalen Wärmeplans im Internet werden keine personenbezogenen Daten oder Daten, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder Einzelunternehmen ermöglichen, veröffentlicht. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden gewahrt.

Eine Veröffentlichung solcher Daten wäre allerdings nach einer ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen möglich. Eine solche Zustimmung würde im Fall des Entstehens eines solchen Bedürfnisses seitens der Gemeinde vor einer Veröffentlichung angefragt.

Die Daten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Sie haben als betroffene Person das Recht von der Gemeindeverwaltung Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Bei inhaltlichen Fragen zur kommunalen Wärmeplanung und Datenerhebung können Sie die Gemeinde per Mail kontaktieren: julia.zimmermann@kirchentellinsfurt.de; bei rechtlichen Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte der Gemeinde gerne zur Verfügung: datenschutz@kirchentellinsfurt.de. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.

Erscheinung
Gemeindebote – Amtsblatt der Gemeinde Kirchentellinsfurt
NUSSBAUM+
Ausgabe 02/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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