Immer wieder landen Biofolien-Müllbeutel mit der Beschreibung „kompostierbar“ in den Biotonnen. Weil diese jedoch nicht recycelbar sind, gelten sie als Störstoff und sind im Landkreis Waldshut nicht in der Biotonne erlaubt.
Warum sind kompostierbare Beutel verboten?
Biofolienbeutel zersetzen sich in der für den Landkreis genutzten Vergärungsanlage nicht schnell genug. Landen sie in der Biotonne, müssen sie aussortiert und verbrannt werden. Der zusätzliche Sortieraufwand und die Verbrennung bedeuten Mehrkosten. Diese sind über die Abfallgebühren von allen Bürgerinnen und Bürgern zu zahlen.
Was passiert mit Biotonnen, in denen diese Müllbeutel landen?
Biotonnen mit Biofolienbeuteln werden nicht geleert, sondern bleiben stehen. Zudem informiert eine rote Karte unter dem Deckel, darüber, dass die Biotonne Störstoffe enthält und deshalb nicht geleert werden kann. Werden die Biofolienbeutel entfernt, kann die Biotonne beim nächsten Abfuhrtermin geleert werden. Alternativ ist eine Leerung der Biotonne mit der Leerung des Restmülls (schwarze Tonne) möglich. Hierfür fallen jedoch Kosten in Höhe der Leerungsgebühr für eine Restmüll-Tonne in der Größe der jeweiligen Biotonne an.
Welche Stoffe sind in der Biotonne erlaubt?
Für die Sammlung von Bioabfällen eignen sich Papierbeutel, Zeitungspapier und Küchenkrepp. Eine Übersicht, was in die Biotonne darf, gibt es auf der Website des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft unter: www.abfall-landkreis-waldshut.de.
Für Rückfragen steht der Kundenservice gerne zur Verfügung.
Telefon: 07751 86-5432
E-Mail: kundenservice.abfallwirtschaft@landkreis-waldshut.de