Der Vorsitzende eröffnet die konstituierende Sitzung des neu gewählten Gremiums der Gemeinde Jagsthausen und heißt alle herzlich willkommen. Er spricht allen neu- und wiedergewählten seinen herzlichen Glückwunsch zu ihrem verantwortungsvollen Ehrenamt aus, das den Gewählten durch das Vertrauen der Bürgerschaft übertragen wurde.
Die Kommunalwahlen sind bereits seit 1½ Monaten abgeschlossen, die Bürger*Innen haben ihre Entscheidung getroffen und inzwischen liegt der Gemeinde auch der Wahlprüfungsbescheid des Landratsamtes vor, sodass zur Tagesarbeit zurückgefunden werden kann.
Die Weichenstellung für das, was im Laufe der kommenden fünf Jahre in unserer Gemeinde geschehen und verwirklicht werden soll, ist neben den Zuständigkeiten des Bürgermeisters, die sich aus der Hauptsatzung ergeben, in erster Linie der Entscheidung des Gemeinderates vorbehalten.
Aus der Vergangenheit der früheren Gremien berichtet der Vorsitzende, dass das Zusammenspiel von Gemeinderat, Verwaltung und Bürgermeister nicht unter dem Aspekt von Regierung und Opposition, sondern vielmehr in der Kenntnis für eine gemeinsame sachorientierte Gemeindepolitik zur Lösung unserer örtlichen Aufgaben geprägt war. Man war sich stets einig, dass es darum geht, die Gemeinde im Ganzen nach vorne zur bringen. Dies hat Eitelkeiten folglich ausgeschlossen, sondern man hat sich vielmehr als Kümmerer und Gestalter für eine gemeinsame Heimatgemeinde verstanden.
Das Zusammenwirken aller Gemeindeorgane war geprägt von Vertrauen, Verständnis und dem gemeinsamen Willen der zukunftsorientierten Gestaltung unserer Kommune. Das hat das Gremium stark gemacht, dies wurde von außen positiv aufgenommen und hat auf diesem Weg bestärkt. Diese Art der Zusammenarbeit wird auch dem neuen Gemeinderat angeboten, die Hand des Vorsitzenden und der Verwaltung für eine konstruktive und sachliche Zusammenarbeit ist ausgestreckt. Schlagen Sie ein!
In den nächsten Jahren wird das Gremium zusammen mit der Verwaltung ein dickes Brett zu bohren haben. Die Annahmen des Zensus, gegen die wir uns mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen werden und zukunftsweisende Beschlüsse des Vorgängergremiums zeigen den Weg auf. Der zentrale Punkt, der mit dem Strukturgutachten und Beschlüssen untermauert ist, so z.B. der Grunderwerb für den zentralen Anschluss unserer Eigenwasserversorgung an die Nordostwasserversorgung wird das Gremium maßgeblich beschäftigen.
Am Anfang dieser Wahlperiode steht ganz bewusst der herzliche Wunsch auf eine gute, gedeihliche und unserer Gemeinde dienende Zusammenarbeit. Denn ohne diese Grundlage wird das gute Fundament aus der Vergangenheit ins Wanken geraten. Nur in einer solchen fairen, sachlichen und konstruktiven Zusammenarbeit liegt der Schlüssel zum Erfolg, den wir alle anstreben. Der Vorsitzende wünscht sich, dass in diesem Geiste nach der Sommerpause mit der Arbeit begonnen wird.
Nach jeder Neuwahl des Gemeinderats sind die neu- und wiedergewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte erneut auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten auf die Gemeinde zu verpflichten.
Die Verpflichtung erfolgt durch Nachsprechen der Verpflichtungsformel sowie durch Handschlag durch den Bürgermeister.
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Nach § 48 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bestellt der Gemeinderat aus seiner Mitte einen oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters. Die Stellvertretung beschränkt sich auf Fälle der Verhinderung. Die Verhinderung kann tatsächlicher Art (z.B. Urlaub oder Krankheit) oder rechtlicher Art (z.B. Befangenheit nach § 18 GemO) sein.
Die Stellvertreter werden nach jeder Wahl des Gemeinderats neu bestellt. Sie werden in der Reihenfolge der Stellvertretung je einzeln in einem besonderen Wahlgang gewählt.
Aus der Mitte des Gemeinderats wird zum 1. Stellvertreter des Bürgermeisters Herr Jonas Egner vorgeschlagen. Im geheimen Wahlgang wird Herr Egner bei einer Enthaltung und 12 Ja-Stimmen gewählt.
Weiterhin wird zum 2. Stellvertreter des Bürgermeisters Herr Hans-Sigmund Freiherr von Berlichingen vorgeschlagen. Auch er wird im geheimen Wahlgang bei 2 Enthaltungen und 11 Ja-Stimmen gewählt.
Jagsthausen bildet gemeinsam mit Widdern, Möckmühl und Roigheim eine vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft, die ihren Sitz in Möckmühl hat. Die Hauptaufgabe der Verwaltungsgemeinschaft besteht in der Flächennutzungsplanung.
Die Wahl der Vertreter in den Gemeinsamen Ausschuss findet nach jeder Gemeinderatswahl nach den Grundsätzen für die beschließenden Ausschüsse nach § 40 GemO statt. Die Vorschriften lassen eine Abstimmung per Akklamation zu, sodass bei Einigkeit keine geheime Wahl stattfinden muss.
Neben dem Bürgermeister, der kraft Gesetzes Vertreter im Gemeinsamen Ausschuss ist, sind ein weiterer Vertreter sowie zwei Stellvertreter zu bestimmen.
Auf Vorschlag der Verwaltung wählt der Gemeinderat einstimmig Herrn Jonas Egner zum Stellvertreter für Herrn Bürgermeister Roland Halter.
Und als weiteren Vertreter Herrn Daniel Jung und zu dessen Stellvertreter Herrn Hans-Sigmund Freiherr von Berlichingen.
Jagsthausen ist gemeinsam mit Widdern, Möckmühl und Roigheim Träger der Haupt- und Realschule in Möckmühl. Grundlage des Schulverbandes ist die neu gefasste Satzung aus dem Jahr 2018 „Schulverband Jagst-Seckachtal“.
Außer dem Bürgermeister, der kraft Gesetzes Mitglied im Schulzweckverband ist, sind nach § 5 Absatz 1 der Satzung zwei Mitglieder aus der Mitte des Gemeinderats zu bestimmen. Dieser Vorgang kann in offener Abstimmung – per Akklamation – erfolgen.
Auf Vorschlag der Verwaltung wählt der Gemeinderat einstimmig Herrn Dirk Hansen zum Vertreter und zu dessen persönlichem Stellvertreter Herrn Sascha Drexel.
Als weiteren Vertreter Herrn Tobias Sturm und zu dessen persönlichen Stellvertreterin Frau Vanessa Lenz.
Die Gemeinde Jagsthausen ist seit Ende 2012 ordentliches Mitglied im Abwasserzweckverband „Jagst-Kessach“. Der Gemeinde Jagsthausen stehen satzungsgemäß zwei Sitze in der Verbandsversammlung zu und folglich müssen zwei Mitglieder für die Verbandsversammlung gestellt werden.
Ein Sitz obliegt nach der Satzung dem Bürgermeister. Für ihn muss ein persönlicher Verhinderungsstellvertreter bestimmt werden.
Auf Vorschlag der Verwaltung wählt der Gemeinderat einstimmig als persönlichen Stellvertreter für Herrn Bürgermeister Roland Halter, Herrn Dirk Hansen. Als weiteren Vertreter wählt der Gemeinderat Herrn Matthias Bayha und zu dessen persönlichen Stellvertreter Herrn Dr. Michael Wohlhüter.
Es lagen keine Bauanträge vor.