Aus den Rathäusern

Kontrolle der Standfestigkeit von Grabdenkmalen auf dem Friedhof der Stadt Tamm

Die Stadtverwaltung teilt mit, dass auf dem Friedhof der Stadt in diesen Tagen wieder die alljährliche Grabdenkmalkontrolle durchgeführt wird. Zu dieser...

Die Stadtverwaltung teilt mit, dass auf dem Friedhof der Stadt in diesen Tagen wieder die alljährliche Grabdenkmalkontrolle durchgeführt wird.
Zu dieser Kontrolle ist die Stadt verpflichtet, da sie neben dem jeweiligen Grabnutzungsberechtigten für Schäden, die Dritte durch einen umstürzenden Grabstein erleiden, haftet. Grundsätzlich sind nach der Friedhofsordnung der Stadt jedoch die Grabnutzungsberechtigten selber verpflichtet, für die Standfestigkeit der Grabdenkmale Sorge zu tragen. Soweit keine sofortigen Maßnahmen bei der Überprüfung notwendig werden, erinnert die Friedhofsverwaltung die betroffenen Grabnutzungsberechtigten an diese Verpflichtung.
Die Gerichte legen bei der Überwachungspflicht für die Standfestigkeit der Grabdenkmale einen sehr strengen Maßstab an. Danach muss ein Grabdenkmal sofort abgebaut werden, wenn erkennbar wird, dass die Standfestigkeit nicht mehr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewährleistet ist. Wenn es aus diesem Grund bei manchem Grabstein zu Beanstandungen kommt, wird dies von der Friedhofsverwaltung den Grabnutzungsberechtigten mitgeteilt, und es wird ihnen eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel gesetzt. Sollte durch die Instabilität bestimmter Grabsteine eine konkrete Gefahr für Friedhofsbesucher vorliegen, so können bei dieser Grabdenkmalüberprüfung auch sofortige Maßnahmen eingeleitet werden.
Die alljährliche Prüfung wird von der Stadt regelmäßig nach der Frostperiode durchgeführt. Trotz wiederkehrender Kontrollen kommen immer wieder einzelne Beanstandungen vor, die jedoch bei gutem Willen der Grabnutzungsberechtigten beseitigt werden können.

Erscheinung
Tamm Aktuell – Amtsblatt der Stadt Tamm
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2025

Orte

Tamm

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Tamm
09.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto