Die von der gesetzlichen Unfallversicherung vorgeschriebene jährliche Überprüfung der Grabsteine und Grabeinfassungen auf Festigkeit wird in der KW 27 und KW 28 durchgeführt.
Beanstandete Grabsteine werden mit einem rot/weißen Band gekennzeichnet. Die Grabnutzungsberechtigten werden gebeten, die nicht mehr festen Grabsteine und Grabeinfassungen unverzüglich reparieren zu lassen und das angebrachte rot/weiße Band sowie das Hinweisschild nicht zu entfernen.
Nach Abschluss der Reparaturarbeiten wird das Band und das Hinweisschild von einem Mitarbeiter der Stadt Asperg wieder entfernt.