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Korrekte Entsorgung von Hundekot und Hundekotbeuteln!

Wir möchten darauf hinweisen, dass der Hundekot Ihrer Vierbeiner mit entsprechenden Hundekottüten aufgesammelt werden muss. Anschließend sind...
Hundetoilette

Wir möchten darauf hinweisen, dass der Hundekot Ihrer Vierbeiner mit entsprechenden Hundekottüten aufgesammelt werden muss. Anschließend sind die verwendeten Hundekottüten in den dafür vorgesehenen Hundetoiletten zu entsorgen oder müssen mit nach Hause genommen werden. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann!

Im Rathaus Neuweiler können kostenlose Hundekottüten während der üblichen Sprechzeiten abgeholt werden.

Die polizeiliche Umweltschutzverordnung besagt, dass Halter oder Führer von Hunden dafür zu sorgen haben, dass ihre Vierbeiner die „Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten“ verrichten. „Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen“, lautet die bußgeldbewehrte Vorschrift weiter.

Im Übrigen können für Verstöße gegen die oben genannte Verordnung Bußgelder in Höhe von bis zu 150 Euro verhängt werden. Das gilt auch für die achtlos weggeworfenen Hundekottüten.

Diese brauchen nicht nur mehrere Jahrzehnte, bis sie zu verrotten beginnen, sondern können auch große gesundheitliche Probleme für spielende Kinder, andere Hunde/Tiere (Krankheitsübertragung) sowie für die Arbeiter des Forsts, des Bauhofs und für Privatpersonen darstellen. Nicht selten kam es in der Vergangenheit vor, dass Mitarbeiter und Privatpersonen beim Rasen- und Heckentrimmen mit dem Unrat beschmutzt wurden.

In der Gemeinde Neuweiler gibt es in jedem Ortsteil Hundetoiletten, die auch von den meisten Hundebesitzern benutzt werden. Die Standorte in den einzelnen Ortsteilen sind nachstehend aufgeführt:

Agenbach:

K 4325 Straßenwartshütte, Verlängerung Tannenweg bei der Nachtloipe, Wasserhochbehälter/Sportplatz, Im Alten Hau beim Parkplatz oben bei der Wandertafel, am Augenblick/Aussichtspunkt und am Friedhof in Agenbach

Breitenberg:

Dorfwiesenweg, Hausweg (unterhalb des Freizeitheims), Lauichweg, Sportplatzweg, Sumpfsträßle und am Friedhofsparkplatz

Gaugenwald:

Kreuzung Müllerweg/Eichwaldstraße, an der Altensteiger Straße und Kreuzung Eichwaldstraße

Hofstett:

Alte Feuerwehr und Radweg, Richtung Aichhalden

Neuweiler:

Friedhofstraße, Kirchweg, Sportplatz Schulstraße/Trimm-Dich-Pfad, Sumpfsträßle bei der Waldschule, Wildbader Weg, am Aichalder Weg, Kreuzung Zwerenberger Weg und am Friedhof Neuweiler

Oberkollwangen:

Angelweg beim Waldanfang, Höhenweg und am Sportplatzparkplatz

Zwerenberg:

Bernecker Straße bei der Säge, Grenzweg bei Wendeplatte, Holunderweg, Parkstraße bei Feuerwehr und Wasserreservoir

Symbolbild: Kein Hundekot liegen lassen.
Anhang
Dokument
Erscheinung
Neuweiler ... natürlich liebenswert! – Amts- und Mitteilungsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 48/2025
von Gemeinde Neuweiler
25.11.2025
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