Nussbaum-Logo
Aus den Rathäusern

Korrekte Entsorgung von Laub

Wir möchten aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass die ordnungsgemäße Entsorgung von Laub und sonstigen Grünabfällen in der Regel über die Biotonne,...

Wir möchten aus gegebenem Anlass darauf hinweisen, dass die ordnungsgemäße Entsorgung von Laub und sonstigen Grünabfällen in der Regel über die Biotonne, die Kompostierung im eigenen Garten oder die Abgabe in Recyclinghöfen der AWG zu erfolgen hat. Größere Mengen können auch mit einem Container für Grünschnitt entsorgt werden. Das Entsorgen im Wald, in der freien Landschaft oder auf privaten Grundstücken ist verboten!

Erscheinung
Neuweiler ... natürlich liebenswert! – Amts- und Mitteilungsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 48/2025
von Gemeinde Neuweiler
24.11.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Neuweiler
Kategorien
Aus den Rathäusern