Gemeinderat

Korrektur eines Tagesordnungspunktes (TOP 3) im Bericht der Gemeinderatssitzung am 27.05.2025 – Abgedruckt in der Ausgabe KW 23/2025

Die in der letzten Ausgabe nicht korrekt abgedruckten Stellen im Bericht bitten wir zu entschuldigen und korrigieren diese hiermit (grau markiert):...

Die in der letzten Ausgabe nicht korrekt abgedruckten Stellen im Bericht bitten wir zu entschuldigen und korrigieren diese hiermit (grau markiert):

TOP 3

Bebauungsplan „Hummelbühl – Oberwiesach – Grub III – Norderweiterung“:

a) Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Auslegung und der frühzeitigen Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen

b) Kenntnisnahme Planentwurf

c) Beschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Herr Grözinger erläutert den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage und einer Präsentation.

1. Bisherige Beschlusslage

  • Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 10.12.2024
  • Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vom 07.01.2025 bis 07.02.2025

2. Sachverhalt

Das Plangebiet befinde sich am nordwestlichen Rand des bestehenden Gewerbegebietes des Ortsteils Betzweiler der Gemeinde Loßburg. Im Süden werde das Gebiet von einer Gehölzreihe mit dahinter liegenden Gewerbeflächen begrenzt, im Osten, Norden und Westen gehe das Gebiet in die freie Landschaft über. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von 1,3 ha beinhalte die Flurstücke 489 i.T., 492, 492/3,493, 494 i.T., 498/1.

Ein im Gewerbegebiet „Hummelbühl – Oberwiesach – Grub“ in Loßburg-Betzweiler ansässiger Garten- und Landschaftsbaubetrieb benötige dringend Erweiterungsmöglichkeiten. Aufgrund des betrieblichen Wachstums würden sowohl ein Bürogebäude mit ausreichend Sozialräumen für Betriebsangehörige, als auch eine Fahrzeughalle mit Werkstatt, eine Lagerhalle für Böden und Substrate, als auch Lagerflächen für Baumaterialien und Abstellflächen für Maschinen und Geräte benötigt. Auch seien entsprechende Flächen für Mitarbeiterstellplätze nachzuweisen.

Das bisherige Betriebsgrundstück Flst. Nr. 494 an der Hummelbühlstraße reiche hierfür bei Weitem nicht mehr aus. Da der Betrieb seinen Standort in Betzweiler erhalten wolle und da angrenzend geeignete Erweiterungsflächen zur Verfügung stehen würden, solle über das vorliegende Bebauungsplanverfahren eine Erweiterung des Gewerbegebietes in Richtung Norden bauplanungsrechtlich ermöglicht werden und so die Standortsicherung und Erweiterung des ortsansässigen Betriebes sichergestellt werden. Gleichzeitig solle ein nordwestlich angrenzendes Flurstück in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen und dem westlich angrenzenden Gewerbebetrieb als Erweiterungsfläche zugeordnet werden.

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes „Hummelbühl – Oberwiesach – Grub“ geschaffen werden, so dass zwei ansässige Gewerbebetriebe ausreichend Erweiterungsflächen zur Standortsicherung und Betriebsentwicklung erhalten würden.

Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde vom 07.01.2025 bis 07.02.2025 durchgeführt, die TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 07.01.2025 bis 07.02.2025.

Aufgrund der eingegangenen Anregungen und Bedenken musste der Bebauungsplanvorentwurf – neben kleineren Ergänzungen und Anpassungen – insbesondere in folgenden Punkten geändert werden. Außerdem würden aktuellere Planungen für die Betriebserweiterung und für die Entwässerung des Plangebietes vorliegen, die in den Festsetzungen bzw. im zeichnerischen Teil berücksichtigt wurden.

Abgrenzungsplan:

  • Der Geltungsbereich bleibe gegenüber der frühzeitigen Beteiligung unverändert. Jedoch sei am nordöstlichen Rand ein neues Flurstück Nr. 491/3 gebildet worden, dies solle künftig in das Eigentum der Gemeinde übergehen und für die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens genutzt werden.

Zeichnerischer Teil:

Planungsrechtliche Festsetzungen:

  • Rechtsgrundlagen aktualisiert.
  • GE 2 und GE 3: Abweichungen von der ermittelten EFH um +1,50 m +2,00 m/- 1,0 m sind zulässig.
  • Für das GE 3 gilt zusätzlich: Die maximale Höhe von Nebenanlagen in der im zeichnerischen Teil gesondert gekennzeichneten Fläche darf 4,5 m gemessen von den angrenzenden Belagsflächen nicht überschreiten.
  • CEF1-Maßnahme ergänzt: Die Heckenpflanzung erfolgt auf dem nordöstlich gelegenen Flurstück Nr. 491/3 und ist vor dem Eingriff durchzuführen. Die Umsetzung vor Baubeginn ist der unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen.
  • Festsetzungen zum Schallschutz neu aufgenommen.
  • Hinweise und Empfehlungen angepasst und ergänzt.

Örtliche Bauvorschriften:

  • Rechtsgrundlagen aktualisiert.
  • Technische Dachaufbauten sowie Treppenhäuser und Aufzüge dürfen die zulässige Gebäudehöhe auf einer Grundfläche von insgesamt maximal 10 % der jeweiligen Gebäudedachfläche des jeweiligen Einzelgebäudes um maximal 3,0 m überragen.

Begründungen:

  • Präzisiert welche Flurstücke ganz und welche in Teilen im Geltungsbereich liegen.
  • Teilregionalplan Landwirtschaft: Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft neu aufgenommen.
  • Neue Ziffer 5.1 zum Thema Lärmschutz aufgenommen.
  • Entsorgung von Schmutz- und Niederschlagswasser: Anfallendes Oberflächenwasser ist nach Nordosten abzuleiten in ein im Zuge der Erschließung anzulegendes Retentionsbecken auf Flurstück Nr. 491/2 491/3. Dort wird das anfallende Niederschlagswasser gesammelt und in gedrosselter Form abgeleitet.
  • Planexterne Ausgleichsmaßnahme aufgenommen.
  • Schalltechnische Untersuchung als Anlage zur Begründung aufgenommen.

Herr Grözinger stellt den aktuellen Umweltbericht, die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen vor. Insgesamt ergebe sich ein Ausgleichsbedarf in Höhe von 133.555 Punkten. Als planexterne Ausgleichsmaßnahme sei zum einen ein Maßnahmenkomplex im Bereich „Winterhalde in Betzweiler“ in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet vorgesehen. Hier seien unter anderem die Beseitigung von abgängigen Eschen und der Aufbau eines gewässerbegleitenden Auwaldstreifens, die Beseitigung von Verbuschung, die Entwicklung von Magerrasen, die Neupflanzung von Obstbäumen und weitere Maßnahmen vorgesehen. Durch die Maßnahmen könnten insgesamt 89.543 Ökopunkte generiert werden. Um den Ausgleichsbedarf weiter zu decken, würden 44.012 Ökopunkte, die bei Umsetzung der Ausgleichsmaßnahme „Feuchtwald und Nasswiese im Bärenwälde“ bereits im Zuge des Bebauungsplanes „Grabenhölzle“ aufgenommen und entwickelt wurden, vom Ökokonto der Gemeinde abgebucht. Somit könne der Ausgleichsbedarf durch planinterne Maßnahmen sowie die beschriebenen planexternen Ausgleichsmaßnahmen vollständig gedeckt werden.

Bürgermeister Enderle bedankt sich bei Herrn Grözinger für dessen Ausführungen. Es sei gut, wenn eine Gemeinde ein Ökokonto und hierbei sogar einen Überschuss habe.

Aufgrund der Änderung könne man in der nächsten Sitzung erst einen Satzungsbeschluss fassen. Wenn man erfolgreiche Betriebe in der Gemeinde habe, dann sollte man hier nicht im Wege stehen. Sein großes Lob gelte Herrn Schmalz und Herrn Grözinger, die sich um die Bepflanzung, wie im Umweltbericht gefordert, gekümmert hätten.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt:

1. Die Berücksichtigung der im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Auslegung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß Empfehlung der Verwaltung beschlossen.

2. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und textlichen Festsetzungen wird in der Fassung vom 12.05.2025 vom Gemeinderat gebilligt.

3. Die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung vom 12.05.2025 werden vom Gemeinderat gebilligt.

4. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Anhörung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Loßburg
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
von Gemeinde Loßburg
13.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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