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Kostenerstattung bei Wasserrohrbrüchen (§ 15 WVS)

Laut der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Obersulm (WVS) gilt bei Wasserrohrbrüchen auf Hausanschlussleitungen folgende Regelung: Zuständig für...

Laut der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Obersulm (WVS) gilt bei Wasserrohrbrüchen auf Hausanschlussleitungen folgende Regelung:

Zuständig für die Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung und Veränderung der Hausanschlüsse ist grundsätzlich die Gemeinde Obersulm, bis einschließlich Hauptabsperrhahn gleich nach der Wasseruhr.

Aus diesem Grund ist bei einem Rohrbruch während der Arbeitszeiten umgehend die Gemeinde Obersulm – Bauamt -- , Tel. 07130/28-163 zu verständigen. Außerhalb der Arbeitszeiten und am Wochenende ist der Rohrbruch unter der Tel.-Nr. 07134/15280 zu melden.

Sämtliche Kosten, die für die Reparatur eines Rohrbruchs auf dem Grundstück des Anschlussnehmers entstehen, hat dieser der Gemeinde Obersulm zu erstatten.

Erhalten mehrere Grundstücke eine gemeinsame Hausanschlussleitung, so ist für die Teile der Anschlussleitung, die ausschließlich einem der beteiligten Grundstücke dienen, allein der Eigentümer des betreffenden Grundstücks ersatzpflichtig. Soweit Teile der Hausanschlussleitung mehreren Grundstücken gemeinsam dienen, sind die Eigentümer der beteiligten Grundstücke als Gesamtschuldner ersatzpflichtig.

Erscheinung
Obersulmer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 37/2025
von Gemeinde Obersulm
10.09.2025
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