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Krankenhausreform

Die Krankenhausreform , genauer gesagt das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), trat im Dezember 2024 in Kraft. Ziele der Reform sollen...

Die Krankenhausreform, genauer gesagt das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), trat im Dezember 2024 in Kraft.

Ziele der Reform sollen laut Bundesregierung sein, die Behandlungsqualität zu sichern und zu steigern, die flächendeckende Versorgung zu gewährleisten – auch in ländlichen Regionen, die Versorgung durch Spezialisierung effizienter zu machen und das Krankenhauspersonal zu entlasten, indem das System entbürokratisiert wird.

Konkrete Maßnahmen im Rahmen der Reform sind unter anderem Veränderungen beim bisherigen System der Fallpauschalen hin zu sogenannten Vorhaltepauschalen sowie die Einführung eines bundesweiten Klinik-Atlas, mit dem sich Patientinnen und Patienten über die angebotenen Leistungen der Krankenhäuser informieren können. Der Vergleich von Leistungen soll durch einheitliche Qualitätsstandards und den genannten Klinik-Atlas einfacher werden. Außerdem sollen ambulante und stationäre Versorgung stärker verzahnt werden durch die Einführung sogenannter sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen, die sowohl ambulant behandeln als auch stationär aufnehmen.

Was ändert sich durch die Reform?

Noch lässt sich nicht im Einzelnen absehen, wie sich vor Ort die Krankenhauslandschaft verändern wird. Der Sozialverband VdK geht davon aus, dass infolge der notwendigen Reform die Versorgungssituation vor allem in Großstädten umgestaltet wird: Hier gab es bisher teilweise eine medizinische Überversorgung mit einer gleichzeitigen Auslastung von nur 50 bis 70 Prozent und einem immer stärkeren Fachkräftemangel bei Medizin- und Pflegepersonal.

Insgesamt ist damit zu rechnen, dass Krankenhäuser schließen, umgebaut oder zusammengelegt werden. Das sind Entwicklungen, die über die nächsten zehn Jahre Patientinnen und Patienten begleiten werden. Ziel der Reform ist es, die Versorgung insgesamt qualitativ zu verbessern. Wichtig bei dieser Transformation ist es, dass die Notfallversorgung überall – im ländlichen Raum wie in den Ballungsgebieten – gesichert werden muss. Daher kann es sein, dass kleinere Krankenhäuser zu Notfallzentren werden oder fehlende Leistungsgruppen aufnehmen.

Der VdK-Ortsverband Rheinsheim bietet monatliche Sprechstunden an

Mitglieder des VdK-Ortsverbands Huttenheim können diese Sprechstunden in Rheinsheim auch wahrnehmen. Diese finden im Rathaus Rheinsheim, Hauptstr. 42, in den Räumen der Ortsverwaltung im Erdgeschoss statt.

Zeitpunkt: jeden 1. Montag im Monat von 17 bis 18 Uhr

Die nächste Sprechstunde findet am 10.03.2025 statt.

Terminvereinbarung mit Herrn Uwe Fischer, Tel. 07256-5907.

***Allen Mitgliedern, die im März ihren Geburtstag feiern, wünschen wir alles Gute und viel Gesundheit auf ihrem weiteren Lebensweg!***

Ihr VdK-Team Ortsverband Huttenheim

Erscheinung
Stadtanzeiger Philippsburg
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Ausgabe 09/2025

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Philippsburg

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Panorama
Soziales
von Sozialverband VdK
28.02.2025
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