Aus dem Landkreis

Kreisabfallwirtschaft weist auf Entsorgungsmöglichkeiten für Altkleider hin

Zu Beginn dieses Jahres ist eine neue EU-Verordnung in Kraft getreten, die eine getrennte Sammlung von Textilien vorschreibt. Ziel ist es, tragbare Kleidung...

Zu Beginn dieses Jahres ist eine neue EU-Verordnung in Kraft getreten, die eine getrennte Sammlung von Textilien vorschreibt. Ziel ist es, tragbare Kleidung wiederzuverwenden und nicht tragbare Textilien möglichst stofflich zu recyceln, anstatt sie zu verbrennen oder zu deponieren. Nach den Erfahrungen der Kreisabfallwirtschaft haben die neuen Regelungen bei vielen Bürgerinnen und Bürgern für Verwirrung gesorgt. Vor diesem Hintergrund fasst der Landkreis die wichtigsten Punkte zusammen.

Demnach soll die Verordnung die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Alttextilien in der gesamten Europäischen Union vereinheitlichen und umweltverträglicher gestalten. Die EU schreibt vor, dass Textilien seit Anfang 2025 getrennt zu sammeln sind – ähnlich wie Bioabfall oder Papier. Außerdem verpflichtet die Verordnung die Mitgliedstaaten, gegen illegale Sammlungen und unlautere Praktiken vorzugehen.

Der Landkreis Sigmaringen unterstützt diese Ziele ausdrücklich. Im Landkreis besteht dazu ein entsprechendes Verwertungs- und Entsorgungssystem für Altkleider. Die Altkleidersammlung erfolgt dort bereits seit Jahren geordnet über lizenzierte Container. Diese erfüllen schon heute die Anforderungen der neuen EU-Verordnung. Bürgerinnen und Bürger müssen also nichts grundsätzlich ändern.

Allerdings ist künftig noch stärker auf die korrekte Nutzung zu achten. Tragfähige Kleidung, Schuhe (paarweise), Bett- und Haushaltswäsche gehören weiterhin in die Altkleidercontainer, die verschiedene Anbieter kreisweit aufgestellt haben. Verschmutzte oder beschädigte Textilien gehören hingegen nicht in jene Container, sondern in den Restmüll.

Erscheinung
Amtsblatt Schwenningen
NUSSBAUM+
Ausgabe 37/2025
von Gemeinde Schwenningen
11.09.2025
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