Geänderte Abfallwirtschaftssatzung enthält auch Gebührenanpassungen für Serviceleistungen
Mit dem Beschluss der geänderten Abfallwirtschaftssatzung für den Hohenlohekreis hat der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung auch über die Nutzung von sogenannten Bioplastiktüten im Bioabfall entschieden. Damit einher gehen auch Änderungen der Gebühren für Sonderleerungen und Tonnentausch.
Sogenannte Biokunststofftüten, die zuletzt als einzige Kunststofftüten in der BioEnergieTonne BETty noch erlaubt waren, gehören im Hohenlohekreis ab sofort der Vergangenheit an. Sie sind mit Inkrafttreten der geänderten Abfallwirtschaftssatzung nicht mehr zulässig. Nach wie vor erlaubt sind Papiertüten oder Zeitungspapier zur Entsorgung des Bioabfalls. Biokunststofftüten aus Maisstärke zersetzen sich nicht vollständig und sind im fertigen Kompost noch deutlich zu sehen. Da für den Endverbraucher nicht erkennbar ist, dass es sich um Biokunststoff handelt, lässt sich der Kompost so nicht verwenden und muss aufwendig aussortiert werden. Ein Kostenfaktor, der für den Bioabfall aus dem Hohenlohekreis künftig nicht mehr anfallen soll.
Mit der Anhebung der Verwaltungsgebühr für Sonderleerungen auf 50 € trägt die neue Abfallwirtschaftssatzung des Hohenlohekreises dem tatsächlichen Aufwand hinter einer Sonderleerung Rechnung: Während der regulären Abfuhr kontrollieren Müllwerker Biotonnen per Sichtprüfung auf Störstoffe. Auch überfüllte Restmülltonnen werden im Sinne der Gebührengerechtigkeit bei der Abfuhr dokumentiert, wenn sich ihr Deckel nicht mehr schließen lässt. In beiden Fällen erhalten die Tonnen eine Banderole und der Gebührenzahler ein Schreiben, um über das weitere Vorgehen informiert zu werden. Die Mitarbeiter der Service-Hotline und des Abfuhrteams beraten Bürgerinnen und Bürger mit gesperrten Tonnen bei Bedarf individuell.
Werden bestehende Restmüll- oder Biotonnen in ein neues Abfallbehältnis mit anderem Volumen getauscht, liegt die Gebühr künftig bei 25 €. Dafür wird die alte Tonne abgeholt und zeitgleich die neue ausgeliefert – komfortabel direkt am Grundstück des jeweiligen Haushalts.
Eine weitere Änderung legt den Fokus auf die im Hohenlohekreis zahlreich vorhandenen Behältergemeinschaften und konkretisiert die Aufgaben des Behältergemeinschaftsvorstandes: Nutzen mehrere Haushalte im selben Haus gemeinsame Abfalltonnen, so ist der Verantwortliche für die Behältergemeinschaft alleiniger Ansprechpartner für die Abfallwirtschaft und damit als einziger auskunftsberechtigt. Gleichzeitig ist der Verantwortliche aber auch Ansprechpartner für die weiteren Mitglieder der Behältergemeinschaft.