Der Bau-Turbo, eine gesetzgeberische Initiative des Bundes, die im Oktober 2025 in Kraft trat und dem Wohnungsmangel entgegenwirken soll, ermöglicht Städten und Gemeinden, Planungs- und Genehmigungsprozesse für den Wohnungsbau schneller abzuwickeln. Wichtig: Der Bauturbo sieht eine Zustimmungsfiktion von drei Monaten plus gegebenenfalls Öffentlichkeitsbeteiligung von max. einem Monat vor. Stimmt die Gemeinde innerhalb drei bzw. vier Monaten weder zu noch lehnt sie ab, gilt die Zustimmung unwiderruflich als erteilt.
Die Stadt Ettlingen ändert mit Blick auf den Bauturbo zum einen die Hauptsatzung (siehe Hinweise dazu auf dieser Seite sowie auf Seite 8) und erstellt zum anderen einen Kriterienkatalog zur Anwendung des Bauturbos. So soll ausschließlich für die Schaffung neuer Wohneinheiten oder Wohngebäuden angewendet werden, reine Erweiterungen bestehender Wohnungen sollen ausgeschlossen sein. Wesentliche Grundlage für die Anwendung ist die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit der städtebaulichen Ordnung und vorhandenen Grundsatzbeschlüssen der Stadt, wie etwas Entwicklungskonzepten, Satzungen oder Klimaanpassungsplänen.
Für Vorhaben im geplanten Innenbereich sollen nur in Gebieten mit Bebauungsplanen, die älter als zehn Jahre sind, angewendet werden. In den Gewerbegebieten ist die Anwendung grundsätzlich ausgeschlossen, Ausnahme: Der Erhalt des Gebietscharakters wird nicht in Frage gestellt und negative Auswirkungen sind nicht zu befürchten.
Der Kriterienkatalog liefert eine handhabbare Anwendung, die dennoch nicht zu eng ist, damit man nicht Menschen ausschließt wegen fehlender Erfahrung.
Da in Sachen Bauturbo noch viele Fragen offen sind, wird der Katalog in eine zweite Ausschussrunde gehen, bevor voraussichtlich im Juli der Gemeinderat einen Beschluss fasst.