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KüchenBio-Tonne: Rückmeldefrist endet am 31. Mai

Bereits Anfang Februar wurde zusammen mit den Abfallgebührenbescheiden ein Informationsschreiben zur Einführung der KüchenBio-Tonne an alle Haushalte...

Bereits Anfang Februar wurde zusammen mit den Abfallgebührenbescheiden ein Informationsschreiben zur Einführung der KüchenBio-Tonne an alle Haushalte und Arbeitsstätten versandt. Wer keine KüchenBio-Tonne nutzen möchte, sollte dies dem AWB rechtzeitig mitteilen. Die Rückmeldung kann bequem online unter www.myawb.de erfolgen. Die verlängerte Rückmeldefrist für die KüchenBio-Tonne läuft zum 31. Mai 2026 aus.

Für Mehrfamilienhäuser mit Hausverwaltungen, in denen Einzelrestmülltonnen genutzt werden, wurden die Hausverwaltungen gesondert angeschrieben. Ziel ist es, den Bedarf an KüchenBio-Tonnen für die jeweiligen Objekte abzustimmen und gegebenenfalls gemeinschaftliche Lösungen zu ermöglichen. Bewohnerinnen und Bewohner solcher Objekte können sich bei Fragen direkt an ihre Hausverwaltung wenden.

Erfolgt bis zum 31. Mai 2026 keine Rückmeldung, wird die KüchenBio-Tonne automatisch im 4. Quartal ausgeliefert.

Weitere Informationen zur KüchenBio-Tonne gibt es unter www.awb-gp.de.

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Ausgabe 21/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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