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KüchenBio-Tonne: Rückmeldefrist verlängert

Rückmeldungen bis Ende Mai möglich Mit den Gebührenbescheiden Anfang Februar hat der AWB an alle Haushalte und Arbeitsstätten ein Informationsschreiben...
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Rückmeldungen bis Ende Mai möglich

Mit den Gebührenbescheiden Anfang Februar hat der AWB an alle Haushalte und Arbeitsstätten ein Informationsschreiben zur Einführung der KüchenBio-Tonne verschickt. Wer keine KüchenBio-Tonne wünscht, kann dies dem AWB online über www.myawb.de mitteilen.

Bei Mehrfamilienhäusern mit Hausverwaltungen, in denen die Haushalte Einzelrestmülltonnen nutzen, wurden nun die Hausverwaltungen bezüglich der KüchenBio-Tonnen direkt angeschrieben. Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines Beschlusses der Eigentümerversammlung KüchenBio-Tonnen für das gesamte Objekt zu bestellen und gemeinschaftlich zu nutzen. Sofern diese gemeinschaftliche Lösung gewünscht ist, erfolgt die Rückmeldung über die Hausverwaltungen. Bewohnerinnen und Bewohner solcher Objekte können sich gerne direkt an ihre Hausverwaltung wenden, um das Thema KüchenBio-Tonne anzusprechen und die Bestellung gemeinschaftlich zu klären.

Um allen Beteiligten ausreichend Zeit für die Abstimmung zu geben, wurde die Rückmeldefrist bis Ende Mai 2026 verlängert.

Weitere Informationen zur KüchenBio-Tonne unter www.awb-gp.de

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gingen an der Fils
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Ausgabe 12/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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