Immer wieder erzählen Vermieter, ihr Mieter würde die Miete zwar vollständig, aber zu völlig unterschiedlichen Terminen und immer zu spät bezahlen - das Kontrollieren der Zahlungseingänge sei aufwändig und unübersichtlich.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichthofs (BGH) kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter die Miete ständig zu spät bezahlt und der Vermieter ihn aus diesem Grund bereits abgemahnt hat.
Hierbei handelt es sich nach der Rechtsprechung um eine so schwerwiegende Pflichtverletzung, dass sie eine Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigt.
Zu den Einzelheiten beraten wir unsere Mitglieder gern.
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