In der letzten Wirtschaftsausschuss-Sitzung wurde die Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses mit 10 Wohneinheiten und 20 Tiefgaragenstellplätzen in der Hockenheimer Str. 2-4 (ehem. Hotel Adler) behandelt. Grundsätzlich unterstützen wir Neubauten im Ortsgebiet. Wohnraum in Neulußheim ist begehrt und die Bebauung bestehender Bauplätze ist effizienter als die Erschließung von Neubaugebieten. Allerdings sollten dann die Rahmenbedingungen eingehalten werden, damit sich der Neubau gut in die Umgebungsbebauung einfügt. Im vorliegenden Fall wird der Neubau deutlich größer als der bisherige Altbau. Die seitliche Sandsteinmauer verschwindet, die Straßenfront wird komplett überbaut. Außerdem wurde vom Ausschuss mehrheitlich ein Flachdach genehmigt, obwohl der Bebauungsplan ein Satteldach vorgibt. Damit können wir leben, wobei klar ist: Die Bereitschaft künftiger Bauwilliger sinkt, sich bei Bauvorhaben an örtliches Baurecht zu halten, je mehr signifikante Ausnahmen genehmigt werden.
Wenig praktikabel ist die Anordnung der Stellplätze in der Tiefgarage. So sind 8 der 20 Stellplätze gefangen, d. h. nur erreichbar, wenn man über den davor liegenden Stellplatz drüberfährt.
Ob die künftigen Bewohner in der engen Tiefgarage im Alltag zu aufwendigen Rangiermanövern bereit sind, um ihre Autos abzustellen? Davon ist wohl kaum auszugehen.
Nachteile für Geschäfte und Gastronomie am Kreisel
Wir erwarten daher eine deutliche Verschärfung der Parkplatzsituation im Ortskern. Für die Anwohner ist das ärgerlich, den Gewerbetreibenden rund um den Kreisel wird damit jedoch das Geschäft erschwert. Viele Kunden kommen aus dem Umland, und diese sind halt eher geneigt, einen Einkaufsstopp einzulegen, wenn sie in Sichtweite des Ladenlokals einen Stellplatz finden. Die Frage der Stellplätze wurde im Wirtschaftsausschuss von uns angesprochen, eine Aussprache darüber fand jedoch nicht statt. Lt. Baurecht sind die Stellplätze genehmigungsfähig, eine Ausnahmegenehmigung ist für sie –im Gegensatz zum Flachdach- nicht notwendig. Daher auch keine Diskussion im Rat.
Für uns wurde hier von Seiten der Verwaltung und des Gemeinderates eine Chance vertan, sich für die Interessen des Einzelhandels und der Gastronomie einzusetzen. In der freien Wirtschaft ist es selbstverständlich, dass Vertragsparteien miteinander verhandeln, bis beide Seiten mit dem Verhandlungsergebnis leben können. Wir erwarten, dass auch die Verwaltung ihre Verhandlungsposition nutzt und die Interessen der Anwohner und Gewerbetreibenden im Blick hat.
Kinderbetreuungsgebühren müssen erhöht werden
Damit die Qualität der Kinderbetreuung passt, braucht es moderne Einrichtungen und qualifiziertes Personal, das entsprechend bezahlt werden muss. Neulußheim hat sehr viel in Kinderbetreuung investiert: Neue Gebäude gebaut, bestehende erweitert und saniert. Und auch die Anzahl der Kinderbetreuungsplätze im personalintensiven Bereich der unter 3-Jährigen ist im Vergleich zu mancher Nachbargemeinde sehr gut. Einigkeit im Rat besteht darin, dass die Gebühren im Kleinkindbereich maßvoll gedeckelt und somit bezahlbar bleiben. Denn beiden Elternteilen soll die Möglichkeit geboten werden, auch mit kleinen Kindern ihre beruflichen Chancen zu nutzen. Gleichzeitig müssen die Gemeinden bei den Kosten über Elternbeiträge einen Kostendeckungsgrad von rd. 20 % erreichen. Daher ist es unvermeidbar, dass die Kostensteigerungen an die Eltern weitergegeben werden müssen.
Wir erklären die Zusammenhänge:
Kommunalpolitik ist nah am Alltag der Menschen vor Ort. Für uns ist es selbstverständlich, die Themen transparent zu machen und unsere Entscheidungen zu erläutern. Gelegenheit dazu bieten wir immer dienstags vor einer öffentlichen Gemeinderatssitzung.
Unsere nächste offene Fraktionssitzung ist am Dienstag, 05.11. um 19.00 Uhr im Besprechungszimmer im Haus der Feuerwehr.
Kommen Sie und diskutieren Sie mit! Wir freuen uns auf Sie!
Frank Keil, Ingeborg Bamberg und Taner Togan