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Kulturförderung für Chöre und Musikvereine

Noch bis 31. März ist Antrag bei der Stadt möglich Die Kulturförderrichtlinien der Stadt Heilbronn ermöglichen seit 2021 musizierenden Vereinen,...

Noch bis 31. März ist Antrag bei der Stadt möglich

Die Kulturförderrichtlinien der Stadt Heilbronn ermöglichen seit 2021 musizierenden Vereinen, Fördermittel zu beantragen. Die Stadt unterstützt dadurch Chöre und Musikvereinigungen finanziell, um das musikalische Erbe der Musikstadt Heilbronn zu bewahren und durch neue Impulse zu erweitern. Musizierende Vereine können zum Beispiel einen Antrag auf Basisförderung stellen. Darin enthalten sind, je nach Voraussetzungen, ein Mietkostenzuschuss, Dirigentenzuschüsse sowie Jugendförder- und Jubiläumszuschüsse. Neben der Basisförderung können Vereine auch Anträge auf eine Projektförderung stellen und damit zum Beispiel eine finanzielle Unterstützung für Veranstaltungen erhalten.

Gemeinnützigkeit ist Bedingung für eine Förderung

Voraussetzung für einen Antrag auf Basisförderung ist, dass der Verein gemeinnützig und seit mindestens drei Jahren in Heilbronn ansässig und tätig ist. Zusätzlich muss der Verein aus mindestens 20 Mitgliedern (oder zehn Mitgliedern unter 25 Jahren) bestehen und einen Mitgliedsbeitrag von mindestens 30 Euro erheben.

Bei Fragen steht Katalin Habla im Schul-, Kultur- und Sportamt der Stadt Heilbronn als Ansprechpartnerin unter Telefon 07131/56-4743 zur Verfügung. Bewerbungen bzw. Anträge sind bis spätestens 31. März 2026 an die Stadt Heilbronn, Schul-, Kultur- und Sportamt, z. Hd. Katalin Habla, Marktplatz 11, 74072 Heilbronn, oder per E-Mail an katalin.habla@heilbronn.de zu senden.

Info: Das Antragsformular sowie weitere Informationen finden sich auf der städtischen Webseite unter www.heilbronn.de/kulturfoerderung.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Horkheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 09/2026
von Stadt Heilbronn
25.02.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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