Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages stellt 697.500 Euro im Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten zur Verfügung
Der Kunstrasenplatz im Otto-Meister-Stadion in Öhringen soll mit Unterstützung aus Berlin umfassend saniert werden – und der Bund will dabei einen Großteil der Kosten übernehmen: Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 22. April 2026 den Öhringer Kunstrasenplatz für eine Förderung in Höhe von 697.500 Euro ausgewählt. Die Mittel stammen aus dem Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS, Förderrunde SKS I).
Der Gemeinderat der Stadt Öhringen hatte zuvor am 16. Dezember 2025 mehrheitlich die Verwaltung beauftragt, mit einer Projektskizze zur Teilnahme am Bundesförderprogramm teilzunehmen. 45 Prozent Förderung konnten beantragt werden. Die grundlegende Sanierung des Kunstrasenfeldes soll nach aktuellem Preisniveau aufgrund der großen Fläche rund 1,5 Millionen Euro kosten. Die Sanierung ist notwendig, weil der Kunstrasenbelag verschlissen und spröde ist. Die Fläche ist schon mehrfach repariert worden. Die Sicherheitszonen sollen ebenfalls an die neuen Bestimmungen angepasst werden.
„Ich bin sehr glücklich darüber, dass wir als einzige Kommune im Hohenlohekreis für diese Förderung ausgesucht wurden. Das ist ein Erfolg für unsere Stadt und ein klares Signal des Bundes für die Bedeutung kommunaler Sportinfrastruktur. Wir freuen uns, die Sanierung des Kunstrasenplatzes nun gemeinsam mit der TSG Öhringen, unserem größten Sportverein, zeitnah angehen zu können. Die Sanierungsmaßnahme kommt nicht nur dem organisierten Vereinssport zugute, sondern stärkt die sportliche Infrastruktur für alle, die die Sportanlage nutzen“, sagt Oberbürgermeister Patrick Wegener. „Das überzeichnete Förderprogramm zeigt jedoch den dringenden Handlungsbedarf bei der finanziellen Unterstützung des Bundes für die öffentliche Infrastruktur der Kommunen auf“, so Wegener weiter.
Die nächsten Schritte – darunter die offizielle Zuwendungsbestätigung sowie die Vorbereitung der Ausschreibung – werden von der Stadtverwaltung in enger Abstimmung mit den zuständigen Bundesbehörden koordiniert. Weitere Informationen zur Maßnahme werden rechtzeitig bekannt gegeben.

