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Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – was ist das eigentlich? Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dienen bei der häuslichen Pflege der...

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel – was ist das eigentlich?

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dienen bei der häuslichen Pflege der allgemeinen Hygiene, dem Schutz des Pflegenden und erleichtern die Pflege. Aufgrund der Materialbeschaffenheit oder aus hygienischen Gründen werden sie nur einmalig verwendet.

Dazu zählen zum Beispiel Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Mundschutz, Schutzschürzen, Fingerlinge, Einmal-Bettschutzeinlagen und Schutzservietten. Andere Produkte wie Pflegecremes und Pflegelotionen zählen nicht dazu.

Pflegebedürftige aller Pflegegrade haben Anspruch von bis zu 40 Euro im Monat. Eine gesetzliche Zuzahlung ist nicht zu leisten. Liegen die Aufwendungen aber höher, sind die Mehrkosten selbst zu tragen.

Der entsprechende Antrag kann direkt bei einem Sanitätsfachgeschäft oder einer Apotheke gestellt werden. Der Anbieter muss jedoch Vertragspartner der jeweiligen Pflegekasse sein.
Alternativ besteht die Möglichkeit, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch selbst zu kaufen. Zur Kostenerstattung werden die Quittungen im Original und ein Antrag (formlos oder Formular von der Pflegekasse) bei der Pflegekasse eingereicht. Es wird allerdings nur der Betrag erstattet, der auch ausgegeben wurde.

Nähere Informationen gibt es auf der Homepage unter www.pflegestützpunkt-landkreis-heilbronn.de.
Der Pflegestützpunkt des Landkreises Heilbronn in der Lerchenstraße 40 ist telefonisch unter 07131/994-7178 oder -430 erreichbar. Der Pflegestützpunkt im Gesundheitszentrum Brackenheim, Maulbronner Straße 15, ist unter Tel. 07135/9699-500 oder -501 und der Pflegestützpunkt im Gesundheitszentrum Möckmühl, Hahnenäcker 1, unter Tel. 07131/994-8048 oder -6843 zu erreichen. Interessierte können sich auch per E-Mail unter pflegestuetzpunkt@landratsamt-heilbronn.de an die Pflegestützpunkte wenden.

Erscheinung
Eberstädter Nachrichten
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Ausgabe 30/2024
von Landratsamt Heilbronn
26.07.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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