Aus den Rathäusern

Kurzbericht aus dem Ortschaftsrat am 16. Oktober

Mitteilungen Ortsvorsteher Rapp informierte, dass die Verwaltung die Sanierung der Höhbergstraße 2025 zugesagt habe. Neue Projekte seien nach Aussage...

Mitteilungen

  • Ortsvorsteher Rapp informierte, dass die Verwaltung die Sanierung der Höhbergstraße 2025 zugesagt habe. Neue Projekte seien nach Aussage von Oberbürgermeister Palmer aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht finanzierbar.
  • Der Radständer am Spielplatz Süßerstraße wird in den nächsten Wochen hergestellt.
  • Der Verein Kirnbachzwerge wird den Waldkindergarten übernehmen. Der Bauwagen wird an die Sophienpflege gestellt. Derzeit ist noch eine unbesetzte Stelle ausgeschrieben.
  • Die Vorbesprechung zum Weihnachtsmarkt findet am 12.11. um 18.00 Uhr im Rathaus statt.

Bebauungsplan "Strütle/ Weiher" in Tübingen-Pfrondorf;

Billigung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften und Beschluss über die Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Ortsvorsteher Rapp Baubürgermeister Cord Soehlke, Gabriele Dillmann, Fachabteilungsleiterin Stadtplanung und Simon Strobel vom Planungsbüro City-Plan.

Bürgermeister Soehlke gab einen kurzen Überblick über die einzelnen Schritte im Bebauungsplanverfahren:

1. Aufstellung

2. Planentwurf

3. Satzung

Im Bebauungsplanverfahren Weiher/Strütle gab es im Laufe des Verfahrens Änderungen in den Bereichen Parken und energetische Versorgung. Diese Änderungen mussten eingearbeitet werden. Die Verwaltung referierte mittels einer PowerPoint-Präsentation über die bisherigen Verfahrensschritte. Die Unterlagen zum Bebauungsplan sind auf der Homepage der Stadt Tübingen einsehbar.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Fragen des Ortschaftsrates an die Verwaltung:

Frage: Warum sieht der Entwurf ein Verbot von Satelliten und Antennenempfangsanlagen vor?

Anwort: Dies habe gestalterische Gründe, außerdem sei die Nachfrage nach solchen Anlagen inzwischen nicht mehr vorhanden.

Frage: Im Bebauungsplan sind verschiedene Geschwindigkeitszonen (30 und 50) ausgewiesen.

Antwort: Die Geschwindigkeit wird nicht im Bebauungsplan festgelegt. Der Ortschaftsrat wird dabei auch ein Wort mitreden.

Frage: Gibt es Vorgaben in Bezug auf das Verhältnis der Wasserrückhaltefläche zur Grundstücksgröße?

Antwort: Das Retentionsvolumen ist auf 3,5 m³ pro 100 m² Grundstücksfläche festgelegt.

Die Regenwassersituation in der Weiherstraße wird durch das Baugebiet nicht negativ beeinflusst.

Die Regenrückhaltebecken geben das anfallende Wasser nach und nach in den Kanal ab.

Frage: Welche Auswirkungen hat der Bebauungsplan auf die umliegende Bebauung im Bestand?

Antwort: Es wird derzeit geprüft, ob auf die Anwohner evtl. Erschließungsbeiträge zukommen könnten.

Frage: Wie wird die Leerung der Zisternen in das Überlaufbecken und dann in den Kanal gesteuert?

Antwort: Die Drosselmenge wird im Bebauungsplan festgelegt. Wie es gesteuert wird, regelt der Bebauungsplan nicht. Mit dieser Frage wird Ortsvorsteher Rapp nochmals auf die Fachabteilung Wasserwirtschaft und Grün zugehen.

Frage: Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Entwässerung in die zentrale Grünfläche zu ermöglichen?

Antwort: Das Regenwasser wird durch einfache bauliche Maßnahmen (Schwammstadt) im Gebiet gehalten werden. Die Rückhaltebereiche werden hier relativ flach gehalten sein.

Frage: Ist die Nutzbarkeit der Retentionsflächen eingeschränkt?

Antwort: Das kann nach einem starken Regenfall für einige Tage der Fall sein.

Frage: Ist die Anfahrbarkeit des Neubaugebietes durch den Stadtbus technisch gewährleistet (Kurvenradien)?

Antwort: Ja.

Frage: Ist die Baumreihe entlang der Nord-Südstraße auch nach dem Schwammstadt-Prinzip geplant?

Antwort: Ja.

Frage: Die Grünflächen werden laut Planung unterschiedlich genutzt. Gibt es da auch Spielplätze?

Antwort: Auf den öffentlichen Flächen sind keine Spielplätze nach Landesbauordnung geplant. Diese sollten in den Wohnhöfen entstehen. Zusätzliche Spielbereiche sind grundsätzlich möglich.

Frage: Vom Stadtverkehr wird es nicht gewünscht, durch verkehrsberuhigte Bereiche zu fahren, gibt es rechtliche Verbote?

Antwort: Nein. Im Weiher wird die Buslinie durch einen verkehrsberuhigten Bereich (den zentralen Platz) geplant .

Frage: Sollen außer der Linie 827 auch die städtischen Buslinien durch das Neubaugebiet fahren?

Antwort: Laut Ortsvorsteher Rapp sei das so gewünscht und wird geprüft

Frage: Was ist der Unterschied zwischen Wohnhöfen und Anger?

Antwort: Bei den Wohnhöfen erfolgt die Erschließung der Gebäude von außen und bei den Angern von innen über die Höfe.

Frage: Kann künftig in die Karten ein Bezugsmaßstab angegeben werden?

Antwort: Die Verwaltung sagt das zu.

Frage: Wie sieht der Zeitplan für Weiher/Strütle aus?

Antwort:

Herbst 2025 Erschließungsbeginn

Frühjahr 2027 Vermarktungsbeginn

Frühjahr 2028 Hochbaubeginn

Die Bebauung des Baugebietes Weiher/Strütle ist in Etappen geplant. Dies hängt von verschiedenen Komponenten ab:

- Nachfrage nach Bauplätzen

- Planungskapazitäten in der Verwaltung

- Infrastruktur (Erweiterung Schule, Kinderhäuser)

Der Zeitplan eines Vermarktungsabschnittes sieht wie folgt aus:

  • Information der Öffentlichkeit
  • Freischaltung Portal
  • Bewerbungen
  • Abschaltung Portal
  • Diskussion über die Auswahl der Käufer
  • Reservierung des Grundstückes für den Bauwilligen für 6 Monate
  • Verkauf des Grundstückes, wenn ein Bauantrag vorliegt

Der realistische Zeitraum von Vermarktungsbeginn bis zum Baubeginn liegt bei rund 15 Monaten.

Frage: Wie steht es mit der Energieversorgung und der Parkierung im Gebiet?

Antwort: Die Stadtwerke Tübingen sind derzeit nicht bereit, die hohen Kosten für das zentrale Wärmenetz und das zentrale Parkhaus vorzufinanzieren. Bei einer etappenweisen Erschließung müssten sie das aber. Auch die Förderbedingungen sind deutlich schlechter geworden.

Inzwischen wird eine dezentrale Lösung als gut geeignet angesehen, die einzelnen Höfe könnten sich aber durchaus für eine gemeinsame Alternative zusammenschließen (Geothermie wäre auf den öffentlichen Grünflächen dann weiter möglich). Somit wäre Geothermie in Verbindung mit individuellen Wärmepumpen möglich.

Eine endgültige Einigung mit den Stadtwerken muss im nächsten halben Jahr erfolgen. In den Kaufverträgen wird das Thema Wärme verankert. Eine Einigung zum Baubeginn steht auch beim zentralen Parkhaus noch aus.

Die Bauherren werden einen Bauzuschuss und eine monatliche Parkmiete zu leisten haben.

Alternativ denkbar wäre auch die Bildung einer Genossenschaft als Betreiber.

Frage: Wenn es im Neubaugebiet Flächen mit Parkverbot gibt, würden dann die angrenzenden Gebiete nicht mit Autos zugeparkt?

Antwort: Alle Wege, die im Plan eingezeichnet sind, enthalten keine Parkierungsflächen für Autos (mit Ausnahme von Carsharing).

40 Parkplätze sind auf öffentlichem Grund vorgesehen, über die Regelungen dazu wird der Ortschaftsrat mitberaten.

Auch die Teilorte müssen sich überlegen, ob eine Parkraumbewirtschaftung sinnvoll wäre.

Anmerkung: Die Anbringung von PV-Anlagen ist ein wichtiges Anliegen. Im Bebauungsplanentwurf gibt es jedoch eine Formulierung, wonach Solaranlagen auf Gebäuden mindestens 0,5 m von Traufe und Ortgang eingerückt werden müssen (Nummer II, Ziffer 2 Absatz 2). Es ist jedoch jede Fläche, die für PV genutzt wird, wichtig. Mit dem Verzicht auf den Mindestabstand können wichtige zusätzliche Flächen geschaffen werden.

Der Ortschaftsrat ist der gleichen Meinung und stellte einstimmig folgenden Änderungsantrag:

Auf den Mindestabstand der Solaranlagen von 0,5 m von Traufe und Ortgang soll verzichtet werden. Die Anlagen dürfen aber nicht über das Dach hinausragen.

Die Verwaltung übernimmt die Änderung in den Verwaltungsantrag.

Der Ortschaftsrat stimmte dem Beschlussantrag einstimmig zu.

Nach dem Satzungsbeschluss wird zum Neubaugebiet eine öffentliche Informationsveranstaltung stattfinden.

Erbbaurecht Übergabe des Grundstücks Untere Höhbergstraße (Flst. 2593/4) in Pfrondorf an die GWG im Wege des Erbbaurechts

Zwei Ortschaftsräte/-rätinnen erklären sich in diesem Tagesordnungspunkt für befangen und rücken vom Tisch ab.

Der Ortschaftsrat stimmte dem Beschlussantrag mit 7 Ja- und 2 Neinstimmen zu.

Erscheinung
Pfrondorfer Blättle
NUSSBAUM+
Ausgabe 43/2024
von Universitätsstadt Tübingen, Verwaltungsstelle Pfrondorf
24.10.2024
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