Einwohnerfragestunde
Ein Bürger informierte die Verwaltung über sein Vorhaben, auf einer privaten Grünfläche an der Raitstraße/Beethovenstraße auf einer Fläche von ca. 20 x11 m etwa fünf bis sechs Parkplätze errichten zu wollen. Aufgrund einer bereits vorhandenen Trafostation biete sich auch eine E-Ladesäule an. Die Fläche könne ggf. an die Stadt Marbach oder die NetzeBW verpachtet werden. Herr Baldermann vom Stadtbauamt wird das Angebot in der Verwaltung kundtun.
Ein Einwohner appellierte an das Gremium und die Verwaltung, den für Marbach im Vergleich mit Nachbargemeinden sehr hoch angesetzten Hebesatz der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Flurstücke) zu überdenken. Die Grundsteuer werde sich für viele Landwirte drastisch erhöhen, was auch zu steigenden Pachten führen könne. Ortsvorsteher Knittel erklärte, dass die tatsächlichen Auswirkungen der Grundsteuer A bisher nicht absehbar gewesen seien und im Sommer in den Gremien erneut darüber diskutiert werde. Die Erste Beigeordnete Wunschik ergänzte, dass der Hebesatz anhand der Steuerrückläufe ermittelt worden sei. Da bis zum Stichtag nur ca. 60 % Rückläufer eingegangen seien und die Verwaltung zu einer Einkommensneutralität verpflichtet sei, habe der Hebesatz zunächst sehr hoch angesetzt werden müssen. Sobald nun alle aktuellen Steuerbescheide eingegangen seien, werde der Hebesatz erneut berechnet. Ortschaftsrat Eisenmann bat darum, in diesem Zuge zu berücksichtigen, dass Grundsteuer A bisher inklusive vorhandener Gebäude berechnet worden sei. Deren Wegfall müsse ebenfalls miteinbezogen werden. Ortschaftsrat Biesinger fügte hinzu, dass ein Vergleich mit Nachbargemeinden seit der Reform der Grundsteuer aufgrund der neuen Bemessung anhand der Markungsfläche und des jeweils ermittelten Bodenrichtwertes nicht mehr möglich sei.
Erstellung eines Aktionsplanes für Mobilität, Klima- und Lärmschutz der Stadt Marbach am Neckar (2025-28)
Ziel des neuen Aktionsplanes für Mobilität, Klima- und Lärmschutz ist die Ausarbeitung von Maßnahmen zur Stärkung nachhaltiger Mobilität, der Reduzierung von Lärm und Treibhausgasen sowie das Aufzeigen von Lösungen für lokale Herausforderungen im Verkehrssystem. In den vergangenen Jahren lag der Fokus durch die verpflichtenden Lärmaktionsplanungen im Bereich Lärm, welcher ebenso im nun angestrebten erweiterten Aktionsplan enthalten ist. Herr Gericke vom Büro Modus Consult stellte die geplante Vorgehensweise zur Erstellung des Aktionsplanes für Marbach am Neckar in der Sitzung vor. Er berichtete, dass innerhalb von ca. 14 Monaten der Aktionsplan in fünf Phasen erarbeitet und ein konkretes Maßnahmenprogramm entwickelt werden solle. Die Planung baue auf bestehenden Strategien, Konzepten und Planwerken der Gemeinde auf und fokussiere sich auf besonders schnell umsetzbare, klimaeffektive und lärmreduzierende Maßnahmen. Ein Workshop- und Öffentlichkeitskonzept solle sicherstellen, dass auch die Bürgerschaft in den Prozess eingebunden werde. Die Erstellung dieses Aktionsplanes durch externe Dienstleister kann mit bis zu 75 % der Kosten gefördert werden, allerdings nur bis 2025. Aus diesem Grund sei bereits ein Förderantrag beim Regierungspräsidium Stuttgart eingereicht worden. Da es sich bei der Erstellung des Aktionsplanes, abgesehen von der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes, um eine lobenswerte, jedoch freiwillige Leistung handele, bemängelte das Gremium die mit ca. 85.000,00 EUR angesetzten hohen Kosten, auch im Hinblick auf die aktuell unsichere politische Lage in Bund und Land. Zudem wurden Zweifel an der künftigen Umsetzung der ermittelten Maßnahmen geäußert, da bisher auch keine Maßnahmen des bestehenden Lärmaktionsplanes umgesetzt worden seien. Das Gremium empfahl den Antrag zur Erstellung eines Aktionsplanes für Mobilität, Klima- und Lärmschutz für die Stadt Marbach am Neckar und dessen Ausarbeitung durch das Büro Modus Consult vorbehaltlich der Zusage der Landesförderung mit 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zu. Sollte die Förderung nicht kommen, solle lediglich die Lärmaktionsplanung beauftragt werden.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Keltergrund“, Stadt Marbach am Neckar, Rielingshausen (2025-31)
- Beratung über eingegangene Stellungnahmen
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sind keine Hinweise oder Anregungen eingegangen. Seitens der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gingen elf Stellungnahmen ein, die von Frau Glasbrenner von der Stadtplanung zusammen mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen der Verwaltung erläutert wurden. Werde diesen Vorschlägen zugestimmt, gebe es Mitte März bis Mitte April eine zweite Beteiligungsrunde. Ein Teil des Gremiums äußerte allgemeine Bedenken gegen das Baugebiet „Keltergrund“. Vor allem die bisher nicht absehbaren Erschließungskosten sowie weitere anstehende Großprojekte würden die Entscheidung beeinflussen. Andere Ratsmitglieder sprachen sich, auch aufgrund der bereits investierten Mittel, klar für eine rasche Umsetzung des Baugebietes aus. Mit 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung empfahl der Ortschaftsrat die vorgetragenen Abwägungsvorschläge, den Entwurf des Bebauungsplanes „Keltergrund“ mit seinen Bestandteilen und den örtlichen Bauvorschriften, den Ausgleich der im Umweltbericht bilanzierten Ökopunkte durch das ausgewiesene Waldrefugium im Hardtwald sowie die Beauftragung der Verwaltung, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung sowie den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften öffentlich auszulegen und parallel dazu die Beteiligung der Behörden vorzunehmen.
25. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Gemeindeverwaltungsverband Marbach am Neckar
Wohnbaufläche „Keltergrund“, Stadt Marbach am Neckar, Rielingshausen (2025-32)
- Beratung über eingegangene Stellungnahmen
- Planfeststellung
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Marbach am Neckar hat in ihrer Sitzung am 24. April 2024 beschlossen, das 25. Flächennutzungsplanänderungsverfahren einzuleiten, mit dem Ziel, im Keltergrund eine Wohnbaufläche auszuweisen. Nach dem gefassten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom 20. November 2024 wurden im Rahmen der Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange die Planunterlagen entsprechend ausgelegt und Hinweise sowie Anregungen konnten hierzu abgegeben werden. Frau Glasbrenner von der Stadtplanung berichtete, dass seitens der Bürgerbeteiligung weder in der Stadt Marbach am Neckar noch in den anderen Verbandsgemeinden Hinweise oder Anregungen abgegeben worden seien. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange seien insgesamt elf Stellungnahmen ohne größere Bedenken eingegangen. Das Gremium empfahl die Kenntnisnahme der Stellungnahmen, den Beschluss der 25. Flächennutzungsplanänderung Wohnbaufläche „Keltergrund“ als Änderung des vorbereitenden Bauleitplanes für den Gemeindeverwaltungsverband Marbach am Neckar sowie die Zustimmung zum Umweltbericht mit der vorbereitenden Eingriffs- und Ausgleichsregelung mit 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung.
Sonstiges
Aus der Mitte des Ortschaftsrates wurden folgende Themen angesprochen: Die Berücksichtigung von Leerrohren bei der Erschließung des Keltergrundes und weiterer Umlegungen, der Dank an die Verwaltung für die anteilige Reduzierung des wöchentlichen Elternbeitrags für die Grundschulbetreuung in Ferienwochen mit weniger als fünf Wochentagen sowie die Ankündigung der Errichtung eines Weidentunnels auf der Außenanlage des evangelischen Kindergartens und die diesbezügliche Abstimmung mit der Verwaltung.
In den Sitzungsvorlagen (Nummer in Klammer) zu den einzelnen Tagesordnungspunkten finden Sie den ausführlichen Sachverhalt, den möglichen Beschlussantrag der Verwaltung und eventuelle Anlagen. Diese können auf der städtischen Homepage www.schillerstadt-marbach.de unter der Rubrik „Ratsinfo“ abgerufen werden.