Gemeinde Zuzenhausen
74939 Zuzenhausen
Aus den Rathäusern

Kurzbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 16.04.2025

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse aus den Sitzungen vom 19. März und 2. April 2025 Bürgermeister Zuber eröffnete die Sitzung und...

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse aus den Sitzungen vom 19. März und 2. April 2025

Bürgermeister Zuber eröffnete die Sitzung und teilte mit, dass der Gemeinderat in der nichtöffentlichen März-Sitzung die Ausschreibung der Stelle der/des stellvertretenden RechnungsamtsleiterIn beschlossen hatte. In der April-Sitzung waren weitere Details zur Entwurfsplanung des Rathausvorplatzes vorberaten worden. Ferner wurde eine Entscheidung über die Gestaltung der Hoffläche vor dem ehemaligen Volksbankgebäude getroffen.

Sanierung Hauptstraße; Beschluss des Planungsentwurfs für den Rathausvorplatz und Beauftragung der Verwaltung zur Ausschreibung

Bürgermeister Zuber begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Ingenieur Schnese vom gleichnamigen Büro und führte aus, dass Planer Steffen Becker die Entwurfsplanung zum Vorplatz im Zuge der Straßenplanung für die Hauptstraße erstellt hat. Neben der Vorstellung in der Anwohnerversammlung am 7.2.24 war die Planung Gegenstand in den Gemeinderatssitzungen am 20.3.24 sowie am 23.7.24. Die Planung von Herrn Becker umfasste die Einrichtung von Parkplätzen in der Leiergasse entlang des Rathauses und die Gestaltung des Rathausvorplatzes als Treffpunkt. Damals war entschieden worden, den Rathausvorplatz zunächst zurückzustellen und im ersten Schritt die Sanierung der Straße mit Wasserleitung und Kanal auszuschreiben und auszuführen.

Am 9. April 2025 ging nun ein Widerspruch eines Anwohners gegen die Planung ein. Auf dem Gehwegbereich vor dem Haus, der sich in Teilen in Privateigentum befindet, soll ein Vorgarten bzw. Fahrradabstellplätze errichtet werden. Dass sich Gehwegflächen in Privateigentum befinden ist keine Seltenheit sondern oftmals in alten Ortskernen der Fall, wie Bürgermeister Zuber bestätigte.

Ingenieur Schnese stellte im Anschluss den IST-Zustand sowie die Planungen anhand einer Präsentation ausführlich vor.

Er wies darauf hin, dass Planer Becker besonderes Augenmerk auf die Gestaltung des Vorplatzes als zentralen innerörtlichen Treffpunkt gelegt hat. Der Behindertenparkplatz muss jedoch nach den Forderungen des Baurechtsamtes direkt auf dem Vorplatz errichtet werden.

Bürgermeister Zuber ergänzte, dass das von Herrn Becker ursprünglich geplante Wasserspiel aus Kostengründen (Anschaffung und Unterhalt) nicht errichtet werden soll. Stattdessen ist ein Quellsteinbrunnen geplant. Die Entscheidung zur Ausführung des Quellsteins soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Von den geplanten Sitzbänken soll eine Bank als seniorengerechte Sitzbank ausgeführt werden.

Herr Schnese führte aus, dass die Treppenanlage mit Basaltvorsatz ausgeführt werden soll. Die Kanten müssen in Kontrastfarbe abgesetzt werden. Dies soll analog des gelblichen Pflasters erfolgen. Um dem Schattenwurf der Deckenleuchten entgegenzuwirken, sollen LED-Bänder in die Treppenstufen eingebaut werden.

Das Pflaster der Fahrbahn soll im Verbund verlegt werden und die Verlegerichtung der des Pflasters auf dem Vorplatz entsprechen. So entsteht der geplante Platzcharakter.

Im Zuge der Ausschreibung des Vorplatzes sollen auch die Geländer entlang der Elsenz sowie der Brücke als Füllstabgeländer ausgeschrieben werden.

Zur geplanten Gestaltung der Stellplätze entlang des Rathauses führte Bürgermeister Zuber aus, dass diese entfallen müssen, wenn die Anwohner auf der gegenüberliegenden Straßenseite die bisher als Gehweg genutzte Fläche als Vorgarten oder Fahrradabstellplätze nutzen. Das Baurechtsamt fordert drei Stellplätze für das Rathaus im Umkreis von 200 m auszuweisen.

Das Gremium sprach sich dafür aus, an der grundlegenden Planung zum Vorplatz festzuhalten und anstelle der Stellplätze entlang des Rathauses an anderer Stelle Parkflächen für das Rathaus auszuweisen. Eine entsprechende Anpassung der Planung für den geplanten Parkbereich entlang des Rathauses und der Entwässerungsrinne auf der gegenüberliegenden Seite muss in Abstimmung mit Planer Becker noch erfolgen. Die Fläche des Vorplatzes könnte wie geplant ausgeführt werden.

Nach Abschluss der Diskussion sprach sich das Gremium dafür aus, an der grundlegenden Planung für den Vorplatz festzuhalten. In einer der nächsten Sitzungen soll festgelegt werden, wo die Parkplätze für das Rathaus ausgewiesen werden und wie die Planung im Bereich der Leiergasse angepasst werden soll.

Kommunale Beteiligung an der NetzeBW GmbH „EnBW vernetzt“

Da die NetzeBW GmbH Eigentümerin des örtlichen Gasverteilernetzes ist, besteht die Möglichkeit einer kommunalen Beteiligung. Die garantierte Ausgleichszahlung beträgt 4,38%. Hiervon gehen noch die jeweiligen Kapitalertragssteuerbeträge ab.

Da es sich hierbei um eine lukrative Beteiligung handelt und die Zulässigkeit von den zuständigen Behörden geprüft wurde, schlug Bürgermeister Zuber eine Beteiligung vor. Der Gemeinderat beschloss, sich mit dem zulässigen Höchstbetrag von 784.913 € an der Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG und damit mittelbar an der Netze BW GmbH zu beteiligen. Bürgermeister Zuber wurde berechtigt, die zugehörigen Verträge im Namen der Gemeinde Zuzenhausen zu unterzeichnen.

Nachrüstung PV-Anlagen Häuselgrundhalle; HäuselGrundschule und Kernzeitanbau

Im Zuge des Neubaus wurde auf dem Anbau des Kernzeitgebäudes an der HäuselGrundschule eine PV-Anlage errichtet. Da diese Anlage zusammen mit den bestehenden Anlagen auf der HäuselGrundschule und der Häuselgrundhalle in einen Hausanschluss einspeist, da alle Gebäude auf demselben Flurstück stehen, werden die Anlagen vom Netzbetreiber Syna als eine Anlage behandelt. Daher fällt der Bestandsschutz, der für ältere Anlagen gilt und die gesetzlichen Vorgaben für Neuanlagen sind nun einzuhalten. Unter anderem muss nach den neuen Vorgaben sichergestellt werden, dass der Netzbetreiber die Anlage bei Überkapazitäten im Netz (kurzfristig) abschalten kann, um die Netzstabilität aufrecht zu erhalten. Um dies sicherstellen zu können, ist die Ertüchtigung des Netzanschlusses der bestehenden Anlagen erforderlich. Ferner ist der Einbau einer Feuerwehrnotabschaltung erforderlich. Der Gemeinderat beauftragte die Firma Gembe, die mit der Installation der PV-Anlage auf dem Kernzeitanbau beauftragt war, mit den vorgeschriebenen Ertüchtigungsarbeiten. Das Auftragsvolumen beläuft sich dafür auf insgesamt 11.413,01 €.

Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses auf FlstNr. 10156, Schillerstraße 36

Bürgermeister Zuber berichtete, dass das Bauvorhaben die Vorgaben des Bebauungsplans „Zehn Morgen“ einhält. Vor diesem Hintergrund war die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde nicht erforderlich. Der Gemeinderat nahm das Vorhaben zustimmend zur Kenntnis.

Mitteilungen – Anfragen

  • Der Gemeinderat sprach sich dafür aus, dass die Pfosten des Ortsleitsystems in der Hauptstraße farblich an die neuen Straßenlampen angepasst werden sollen.
  • Für das Ortsleitsystem wurde ein Antrag auf Förderung aus dem Leader Regional-budget gestellt. Unter den insgesamt 26 eingegangenen Anträgen ist die Vergabeentscheidung für den 19. Mai 2025 vorgesehen.
  • Um den Eingangsbereich des Rathauses auch für Veranstaltungen nutzen zu können, soll die Außenbeleuchtung dimmbar ausgeführt werden. Die Mehrkosten dafür benannte Bürgemeister Zuber mit rd. 1.500 €.

Fragezeit für Einwohnerinnen und Einwohner

  • Auf Anfrage einer Einwohnerin bestätigte der Bürgermeister, dass nach Abschluss der Sanierungsarbeiten in der Hauptstraße eine Alternative geschaffen werden soll, um die schöne Tradition des geschmückten Osterbrunnens fortführen zu können. Durch den geplanten Rückbau des Brunnens auf dem Rathausvorplatz entfällt diese Option.
  • Auf Anfrage zum Parkraumkonzept führte der Bürgermeister aus, dass es sich um ein Konzept handelt, aus dem Maßnahmen abgeleitet werden können. Zunächst ist nach Abschluss der Baumaßnahme in der Hauptstraße die Ausweisung von Parkflächen im Zuge einer positiven Kennzeichnung mit dem Hinweis „Parken nur auf gekennzeichneten Flächen“ geplant. Ferner weißt das Konzept aus, wo aufgrund der gesetzlichen Vorgaben aktuell schon nicht geparkt werden darf. Bürgermeister Zuber bestätigte, dass eine Parkverbotsbeschilderung zunächst nicht geplant sei. Auf die Probleme durch Falschparker insbesondere für die Landwirtschaft und bei Einsätzen der Feuerwehr wurde hingewiesen. Das Konzept solle ein Bewusstsein dafür schaffen, Stellplätzen eine Wertigkeit zu geben.
  • Bürgermeister wies im Zuge einer Frage zur Notwendigkeit der Sanierung der Hauptstraße und der angrenzenden Bereiche darauf hin, dass Veranlassung für die Gesamtmaßnahme die erforderliche Kanalaufdimensionierung in der Hauptstraße war. In diesem Zuge war es angezeigt auch die Wasserleitung und die Straße zu sanieren. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass aktuell noch hohe Fördermittel für die Straßensanierung sowie die Kanalaufdimensionierung abgerufen werden können.
Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Zuzenhausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025

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von Gemeinde Zuzenhausen
25.04.2025
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