Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse aus den Sitzungen vom 19. März und 2. April 2025
Bürgermeister Zuber eröffnete die Sitzung und teilte mit, dass der Gemeinderat in der nichtöffentlichen März-Sitzung die Ausschreibung der Stelle der/des stellvertretenden RechnungsamtsleiterIn beschlossen hatte. In der April-Sitzung waren weitere Details zur Entwurfsplanung des Rathausvorplatzes vorberaten worden. Ferner wurde eine Entscheidung über die Gestaltung der Hoffläche vor dem ehemaligen Volksbankgebäude getroffen.
Sanierung Hauptstraße; Beschluss des Planungsentwurfs für den Rathausvorplatz und Beauftragung der Verwaltung zur Ausschreibung
Bürgermeister Zuber begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Ingenieur Schnese vom gleichnamigen Büro und führte aus, dass Planer Steffen Becker die Entwurfsplanung zum Vorplatz im Zuge der Straßenplanung für die Hauptstraße erstellt hat. Neben der Vorstellung in der Anwohnerversammlung am 7.2.24 war die Planung Gegenstand in den Gemeinderatssitzungen am 20.3.24 sowie am 23.7.24. Die Planung von Herrn Becker umfasste die Einrichtung von Parkplätzen in der Leiergasse entlang des Rathauses und die Gestaltung des Rathausvorplatzes als Treffpunkt. Damals war entschieden worden, den Rathausvorplatz zunächst zurückzustellen und im ersten Schritt die Sanierung der Straße mit Wasserleitung und Kanal auszuschreiben und auszuführen.
Am 9. April 2025 ging nun ein Widerspruch eines Anwohners gegen die Planung ein. Auf dem Gehwegbereich vor dem Haus, der sich in Teilen in Privateigentum befindet, soll ein Vorgarten bzw. Fahrradabstellplätze errichtet werden. Dass sich Gehwegflächen in Privateigentum befinden ist keine Seltenheit sondern oftmals in alten Ortskernen der Fall, wie Bürgermeister Zuber bestätigte.
Ingenieur Schnese stellte im Anschluss den IST-Zustand sowie die Planungen anhand einer Präsentation ausführlich vor.
Er wies darauf hin, dass Planer Becker besonderes Augenmerk auf die Gestaltung des Vorplatzes als zentralen innerörtlichen Treffpunkt gelegt hat. Der Behindertenparkplatz muss jedoch nach den Forderungen des Baurechtsamtes direkt auf dem Vorplatz errichtet werden.
Bürgermeister Zuber ergänzte, dass das von Herrn Becker ursprünglich geplante Wasserspiel aus Kostengründen (Anschaffung und Unterhalt) nicht errichtet werden soll. Stattdessen ist ein Quellsteinbrunnen geplant. Die Entscheidung zur Ausführung des Quellsteins soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Von den geplanten Sitzbänken soll eine Bank als seniorengerechte Sitzbank ausgeführt werden.
Herr Schnese führte aus, dass die Treppenanlage mit Basaltvorsatz ausgeführt werden soll. Die Kanten müssen in Kontrastfarbe abgesetzt werden. Dies soll analog des gelblichen Pflasters erfolgen. Um dem Schattenwurf der Deckenleuchten entgegenzuwirken, sollen LED-Bänder in die Treppenstufen eingebaut werden.
Das Pflaster der Fahrbahn soll im Verbund verlegt werden und die Verlegerichtung der des Pflasters auf dem Vorplatz entsprechen. So entsteht der geplante Platzcharakter.
Im Zuge der Ausschreibung des Vorplatzes sollen auch die Geländer entlang der Elsenz sowie der Brücke als Füllstabgeländer ausgeschrieben werden.
Zur geplanten Gestaltung der Stellplätze entlang des Rathauses führte Bürgermeister Zuber aus, dass diese entfallen müssen, wenn die Anwohner auf der gegenüberliegenden Straßenseite die bisher als Gehweg genutzte Fläche als Vorgarten oder Fahrradabstellplätze nutzen. Das Baurechtsamt fordert drei Stellplätze für das Rathaus im Umkreis von 200 m auszuweisen.
Das Gremium sprach sich dafür aus, an der grundlegenden Planung zum Vorplatz festzuhalten und anstelle der Stellplätze entlang des Rathauses an anderer Stelle Parkflächen für das Rathaus auszuweisen. Eine entsprechende Anpassung der Planung für den geplanten Parkbereich entlang des Rathauses und der Entwässerungsrinne auf der gegenüberliegenden Seite muss in Abstimmung mit Planer Becker noch erfolgen. Die Fläche des Vorplatzes könnte wie geplant ausgeführt werden.
Nach Abschluss der Diskussion sprach sich das Gremium dafür aus, an der grundlegenden Planung für den Vorplatz festzuhalten. In einer der nächsten Sitzungen soll festgelegt werden, wo die Parkplätze für das Rathaus ausgewiesen werden und wie die Planung im Bereich der Leiergasse angepasst werden soll.
Kommunale Beteiligung an der NetzeBW GmbH „EnBW vernetzt“
Da die NetzeBW GmbH Eigentümerin des örtlichen Gasverteilernetzes ist, besteht die Möglichkeit einer kommunalen Beteiligung. Die garantierte Ausgleichszahlung beträgt 4,38%. Hiervon gehen noch die jeweiligen Kapitalertragssteuerbeträge ab.
Da es sich hierbei um eine lukrative Beteiligung handelt und die Zulässigkeit von den zuständigen Behörden geprüft wurde, schlug Bürgermeister Zuber eine Beteiligung vor. Der Gemeinderat beschloss, sich mit dem zulässigen Höchstbetrag von 784.913 € an der Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG und damit mittelbar an der Netze BW GmbH zu beteiligen. Bürgermeister Zuber wurde berechtigt, die zugehörigen Verträge im Namen der Gemeinde Zuzenhausen zu unterzeichnen.
Nachrüstung PV-Anlagen Häuselgrundhalle; HäuselGrundschule und Kernzeitanbau
Im Zuge des Neubaus wurde auf dem Anbau des Kernzeitgebäudes an der HäuselGrundschule eine PV-Anlage errichtet. Da diese Anlage zusammen mit den bestehenden Anlagen auf der HäuselGrundschule und der Häuselgrundhalle in einen Hausanschluss einspeist, da alle Gebäude auf demselben Flurstück stehen, werden die Anlagen vom Netzbetreiber Syna als eine Anlage behandelt. Daher fällt der Bestandsschutz, der für ältere Anlagen gilt und die gesetzlichen Vorgaben für Neuanlagen sind nun einzuhalten. Unter anderem muss nach den neuen Vorgaben sichergestellt werden, dass der Netzbetreiber die Anlage bei Überkapazitäten im Netz (kurzfristig) abschalten kann, um die Netzstabilität aufrecht zu erhalten. Um dies sicherstellen zu können, ist die Ertüchtigung des Netzanschlusses der bestehenden Anlagen erforderlich. Ferner ist der Einbau einer Feuerwehrnotabschaltung erforderlich. Der Gemeinderat beauftragte die Firma Gembe, die mit der Installation der PV-Anlage auf dem Kernzeitanbau beauftragt war, mit den vorgeschriebenen Ertüchtigungsarbeiten. Das Auftragsvolumen beläuft sich dafür auf insgesamt 11.413,01 €.
Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses auf FlstNr. 10156, Schillerstraße 36
Bürgermeister Zuber berichtete, dass das Bauvorhaben die Vorgaben des Bebauungsplans „Zehn Morgen“ einhält. Vor diesem Hintergrund war die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde nicht erforderlich. Der Gemeinderat nahm das Vorhaben zustimmend zur Kenntnis.
Mitteilungen – Anfragen
Fragezeit für Einwohnerinnen und Einwohner